Karlsruhe (epd). Der Export von rund 38.000 Pistolen nach Kolumbien über den Umweg USA droht für den Eckernförder Waffenhersteller SIG Sauer teuer zu werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kündigte am Donnerstag für den 1. Juli ein Urteil zur Frage an, ob drei Gesellschaften von SIG Sauer mit dem Waffenexport gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. (AZ: 3 StR 518/19) Insbesondere soll in dem Verfahren auch geklärt werden, ob der Waffenhersteller den gesamten mit den Pistolen erwirtschafteten Umsatz oder nur den Gewinn abführen muss.
Im Streitfall hatten der Friedensaktivist Jürgen Grässlin und weitere Personen der „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel“ Strafanzeige wegen illegaler Waffenexporte nach Kolumbien gestellt. Das Landgericht Kiel verurteilte daraufhin drei SIG Sauer-Manager zu Bewährungsstrafen wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Bei drei Gesellschaften von SIG Sauer wurde die Einziehung von 11,1 Millionen Euro angeordnet. Das ist der Umsatz, den der Waffenhersteller für den Export von rund 38.000 Pistolen vom Typ SP 2022 nach Kolumbien machte.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass SIG Sauer die Waffen in Deutschland hergestellt und ohne behördliche Genehmigung über die USA nach Kolumbien weiter exportiert hat. Lediglich der Export in die USA war zuvor erlaubt worden. Dort sollten die Waffen eigentlich auf dem Zivilmarkt verkauft werden. Tatsächlich hatte SIG Sauer die Pistolen jedoch in der Zeit von April 2009 bis April 2011 nach Kolumbien zur Ausstattung der Nationalpolizei weiter verkauft.
„SIG Sauer muss wegen der illegalen Waffenexporte den gesamten damit gemachten Umsatz abführen“, forderte Grässlin. Das BGH-Urteil müsse ein Signal an die Rüstungsindustrie sein, dass Unternehmen für illegale Waffenexporte bestraft und ihre Umsätze eingezogen werden.