Frankfurt a.M., Lilongwe (epd). In Malawi hat das höchste Gericht die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. Das Oberste Gericht habe entschieden, dass die Strafe das Recht auf Leben verletze, teilte die malawische Menschenrechtskommission am Mittwochabend auf Twitter mit. In dem südostafrikanischen Land warteten knapp 30 Personen auf die Vollstreckung eines Todesurteils.
Ein 2003 wegen Mordes verurteilter Mann hatte gegen seine Verurteilung zum Tod geklagt und nach einem jahrelangen juristischen Streit am Mittwoch Recht bekommen. Das Oberste Gericht entschied, dass das Recht auf Leben das höchste aller Rechte sei, von dem die Verfassung keine Abweichung erlaube. Mit der Todesstrafe werde dieses Recht nicht nur missachtet, sondern abgeschafft. Als Höchststrafe kann in Zukunft noch lebenslange Haft verhängt werden.
Seit 1975 ist die Todesstrafe in Malawi nicht mehr vollstreckt worden. Amnesty International zufolge sank die Zahl der Hinrichtungen in afrikanischen Ländern südlich der Sahara im vergangenen Jahr von 25 auf 15 Fälle. Malawi ist demnach das 22. Land in Subsahara-Afrika, das die Todesstrafe abschafft. Zuletzt wurde im Mai 2020 im Tschad die Todesstrafe abgeschafft.