Aschaffenburg (epd). Im Mordprozess gegen den Vater einer jungen Syrerin ist die Große Strafkammer des Aschaffenburger Landgerichts am Mittwoch ungeplant nochmals in die Beweisaufnahme eingetreten. Grund dafür ist ein Mithäftling des 46-jährigen Angeklagten aus der JVA Aschaffenburg, wie ein Gerichtsprecher mitteilte. Dieser habe in seinem eigenen Verfahren am Dienstag ausgesagt, dass der angeklagte Syrer ihm gegenüber den Mord an seiner Tochter gestanden habe. Eigentlich sollten am Mittwoch nur noch die Plädoyers von Anklage, Nebenklage und Verteidigung gehalten werden, für Donnerstag wurde mit einem Urteil gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Mai 2017 seine Tochter Mezgin heimtückisch erstochen und die Leiche in einem Waldstück verscharrt zu haben. Vermeintlich, "um seine Ehre wiederherzustellen", hieß es zum Prozessauftakt seitens der Anklage. Der Vater soll Mezgin am 4. Mai an deren Schule abgepasst haben, um sie mit nach Hause zu nehmen. Ihr 13-jähriger Stiefbruder saß mit im Auto. In einem Waldstück soll der Vater dann den damals strafunmündigen Sohn aufgefordert haben, Mezgin zu töten - oder es auch selbst getan haben. Der Angeklagte hat sich im Prozess bislang nicht geäußert.
Hashem N., der mit seiner Familie aus Syrien geflüchtet war, sei mit dem "Lebenswandel" Mezgins nicht einverstanden gewesen - vor allem nicht mit ihrer sexuellen Beziehung zu einem damals 23-Jährigen, so die Anklage. Weil viele Zeugen gar nicht vor Gericht erschienen waren - darunter beispielsweise der Sohn des Angeklagten oder Mezgins Mutter -, stützt sich die Anklage weitgehend auf Behördenprotokolle und frühere verschriftlichte Zeugenaussagen. Umso gewichtiger könnte nun die Aussage des Mithäftlings sein. Prozessbeobachter hielten es bisher nämlich für fraglich, ob die Mordanklage aufrecht erhalten werden kann.
Am Ende wäre die Anklage wegen versuchten Mordes an Mezgins damals 23-jährigem Freund übriggeblieben, dem Hashem N. in Mordabsicht in den Hals gestochen haben soll. Nach Auskunft des Gerichtssprechers ist ein baldiger Abschluss des Verfahrens aber trotz der spontanen Zeugenaussage denkbar. Die ursprünglich geplante Urteilsverkündung für diesen Donnerstag sei weiterhin möglich.