Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der Rüstungsfirma Heckler & Koch (H&K) sowie zweier früherer Mitarbeiter wegen illegaler Waffenexporte nach Mexiko weitgehend bestätigt. Wie die Karlsruher Richter am Dienstag entschieden, hat das Landgericht Stuttgart gegen die beiden Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz "rechtsfehlerfrei" Bewährungsstrafen verhängt. Das Landgericht habe zudem Heckler & Koch grundsätzlich zur Zahlung eines Millionenbetrages verurteilen dürfen, auf die die Waffen beziffert wurden. Lediglich bei einem Fall müsse geprüft werden, ob Verjährung eingetreten ist.
Konkret ging es um Sturmgewehre in den Jahren 2005 bis 2007, die Heckler & Koch an die zentrale Beschaffungsstelle des mexikanischen Verteidigungsministeriums exportiert hatte. Damit die Waffenexporte von den deutschen Behörden genehmigt werden konnten, mussten sogenannte Endverbleibserklärungen vorgelegt werden. Diese sollten belegen, dass die Waffen nicht in mexikanische Unruheprovinzen mit schlechter Menschenrechtslage gelangen. Waffenexporte dorthin waren nicht erlaubt.
Der ehemalige Vertriebsleiter von der Firma, Ingo S., sowie die frühere Sachbearbeiterin Marianne B. hatten nach den Feststellungen des Landgerichts Stuttgart die deutschen Behörden aber über den tatsächlichen Verbleib der Waffen im Unklaren gelassen. So gelangten in den Jahren 2006 bis 2009 rund 4.700 Sturmgewehre und Zubehörteile in mexikanische Unruheprovinzen. Die Waffen sollen auch 2014 im Fall der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein.
Das Landgericht verurteilte Ingo S. zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 80.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wegen der "bandenmäßigen Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz". Marianne B. wurde zu einer 17-monatigen Bewährungsstrafe und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Angeklagten hätten die deutschen Behörden über den tatsächlichen Verbleib der Waffen im Unklaren gelassen, um eine Exportgenehmigung zu erhalten. Heckler & Koch wurde zur Zahlung von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Der Betrag entspricht dem Wert der Waffen mitsamt Zubehörteile.
Sowohl die Angeklagten und die Rüstungsfirma als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Urteile Revision ein. Heckler & Koch meinte, dass allenfalls der Gewinn von rund 200.000 Euro eingezogen werden dürfe.
Der BGH entschied, dass das Urteil des Landgerichts wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig sei. Die beiden Angeklagten seien zutreffend nach dem Außenwirtschaftsgesetz und nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden. Das Landgericht habe auch die Höhe des von Heckler & Koch zu zahlenden Einziehungsbetrages "zutreffend bestimmt". Nur in einem Fall sei noch eine Prüfung wegen etwaiger Verjährung notwendig.
Der Freiburger Rüstungsgegner Jürgen Grässlin hatte das Verfahren mit einer Strafanzeige ins Rollen gebracht. Die damaligen Mitarbeiter der Firma hätten durch ihr Verhalten dazu beigetragen, dass es zu zahlreichen Morden in Mexiko gekommen sei, argumentierte er.