Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der Rüstungsfirma Heckler&Koch (H&K) sowie zweier früherer Mitarbeiter wegen illegaler Waffenexporte nach Mexiko weitgehend bestätigt. Wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten, hat das Landgericht Stuttgart gegen die beiden Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz "rechtsfehlerfrei" Bewährungsstrafen verhängt. Das Landgericht habe zudem Heckler&Koch grundsätzlich zur Zahlung eines Millionenbetrages verurteilen dürfen, auf die die Waffen beziffert wurden. Lediglich bei einem Betrag müsse noch geprüft werden, ob Verjährung eingetreten ist.
Konkret ging es um die Lieferung von Sturmgewehren in den Jahren 2005 bis 2007 nach Mexiko, die unerlaubterweise in Unruhegebiete gelangten. Die Waffen sollen auch 2014 im Fall der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung von 43 Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein. Das Landgericht verurteilte den früheren H&K-Vertriebsleiter zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 80.000 Euro wegen "bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz". Eine Sachbearbeiterin erhielt eine 17-monatige Bewährungsstrafe und muss 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Heckler&Koch wurde zur Zahlung von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Der Betrag entspricht dem Wert der Waffen mitsamt Zubehörteile.