Karlsruhe (epd). Der Vorwurf wiegt schwer: Die Rüstungsfirma Heckler&Koch sowie zwei frühere Angestellte sollen illegal Waffen nach Mexiko geliefert haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am Dienstag urteilen, ob die vom Landgericht Stuttgart gegen das Unternehmen verhängte Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro und die gegen die beiden Mitarbeiter verhängten Bewährungsstrafen in Höhe von 22 und 17 Monaten rechtmäßig sind. (AZ: 3 StR 474/19) Sowohl die Angeklagten und Heckler&Koch als Beteiligter als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Urteile Revision ein.
Nach den Feststellungen des Landgerichts haben die angeklagten früheren Mitarbeiter die für die Waffen-Exportgenehmigung erforderlichen sogenannten Endverbleibserklärungen geschönt. So wurde nicht erwähnt, dass die Waffen, insbesondere Sturmgewehre, in den Jahren 2005 bis 2007 auch in mexikanische Bundesstaaten mit schlechter Menschenrechtslage geliefert werden sollten.
Das Landgericht wertete dies als bandenmäßige Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Ein Angeklagter wurde zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Eine Sachbearbeiterin erhielt eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten und die Auflage, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten zu müssen. Die Rüstungsfirma wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt.