Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage gegen die Klimaschutzpolitik der EU endgültig abgewiesen. Die unter anderem von Familien aus Deutschland, Italien, Kenia und Fidschi eingereichte Klage sei unzulässig, weil die Kläger von dem kritisierten Gesetzespaket "nicht individuell betroffen seien", hieß es in einer Erklärung des EuGH vom Donnerstag aus Luxemburg. Dies habe das Gericht der EU als Vorinstanz richtig beurteilt, so der EuGH. (AZ: C-565/19 P)
Die Kläger seien von dem EU-Klimapaket "im Grunde wie jeder andere auch betroffen", erläuterte ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Ein allgemeines Klagerecht für jedermann gegen EU-Gesetze gebe es jedoch nicht.
Die klagenden Familien sind laut EuGH in der Landwirtschaft oder im Tourismus tätig. Sie und ein schwedischer Verband für indigene Samen hatten das EU-Klimaziel von 40 Prozent weniger Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 als zu lasch angesehen. Sie wollten ein Paket von EU-Gesetzen, soweit das Ziel dort festgelegt ist, für nichtig erklären, rekapitulierte der EuGH. Anstelle einer Entschädigung "für ihre vorgeblichen individuellen Einbußen" hatten sie demnach erreichen wollen, dass die EU Maßnahmen zur Reduktion um mindestens 50 bis 60 Prozent erlasse.
Die ursprüngliche Klage stammte von 2018. In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission ein neues Klimagesetz auf den Weg gebracht, das eine Reduktion von mindestens 55 Prozent vorsieht. Die Regierungen teilen das Ziel, das Europaparlament will sogar minus 60 Prozent. Das Gesetz oder gar konkrete Maßnahmen sind aber noch nicht verabschiedet.