Erfurt (epd). Im Streit um die Finanzierung ökologischer Altlasten aus der Zeit der DDR zieht Thüringen vor das Bundesverfassungsgericht. Es gehe um die Forderung des Freistaates, dass sich der Bund erneut an den Kosten der Sicherung und Sanierung unter anderem von Bergbau- und anderen ökologischen Altlasten ehemaliger Treuhand-Unternehmen beteiligt, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) am Dienstag in Erfurt. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe sei mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren zu rechnen.
Bis heute gelte im Freistaat der Bund-Land-Generalvertrag zur Sanierung von Altlasten aus dem Jahr 1999. Damals hatte sich Thüringen verpflichtet, für einen Ausgleich in Höhe von rund 443 Millionen Mark alle Kosten etwa für die Sanierung von Kali-Gruben im Großprojekt Kali und Salz und die Sanierung anderer ökologisch bedenklicher Hinterlassenschaften wie den Teersee im ostthüringischen Rositz zu übernehmen. Die Regelung galt auch für Hunderte sogenannter Normalprojekte.
Schon wenige Jahre nach Vertragsabschluss sei klar gewesen, dass der veranschlagte Kostenausgleich nicht ausreichen werde. Bereits 2017 seien die festgelegten Gesamtkosten um 20 Prozent überschritten worden, erklärte Siegesmund. "Allein die jährlichen Kosten von etwa 16 Millionen Euro für die Sicherung alter Gruben sind einfach zu viel", sagte die Ministerin. Die Bundesregierung lehne aber trotz einer entsprechenden Klausel im Vertrag bisher jede Nachbesserung des Generalvertrags ab. Deshalb bliebe für Neuverhandlungen nur der Gang nach Karlsruhe, sagte Siegesmund.