Zusammenstöße zwischen "Querdenkern" und Polizei in Kassel

Zusammenstöße zwischen "Querdenkern" und Polizei in Kassel
In Kassel haben rund 20.000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die Polizei setzte bei einer illegalen Kundgebung einen Wasserwerfer, Schlagstöcke und Pfefferspray ein. Auch im sächsischen Aue schritt die Polizei ein.

Kassel/Aue (epd). In Kassel sind am Samstag rund 20.000 Menschen einem Aufruf von "Querdenkern" gefolgt, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Mehrere Tausend Menschen hätten sich am Mittag zu einer verbotenen Kundgebung auf dem Friedrichsplatz in der Innenstadt versammelt, dabei sei es zu Zusammenstößen zwischen Einsatzkräften, "Querdenkern" und wenigen Gegendemonstranten gekommen, sagte ein Polizeisprecher.

Neben einem Wasserwerfer seien auch Schlagstöcke und Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Es habe ein Dutzend Festnahmen überwiegend wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs gegeben. Verletzt worden sei nach bisherigem Kenntnisstand niemand, erklärte die Polizei am Samstagabend.

Laut Polizei kam der "allergrößte Teil" der Demonstrantinnen und Demonstranten weder Auflösungsverfügungen nach, noch hielt er Hygiene- oder Abstandsregeln ein. Größere Personengruppen hätten zudem versucht, polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen. Dabei seien Beamtinnen und Beamte auch mit Flaschen und Regenschirmen beworfen worden.

Die Polizei verfolgte laut eigener Darstellung eine defensive Strategie. Ein konsequentes Auflösen verbotener Versammlungen hätte zu einer nicht unerheblichen Zahl an Verletzten auf allen Seiten geführt, erklärte das Polizeipräsidium Nordhessen am Samstagabend. Die Teilnehmer seien "augenscheinlich überwiegend aus dem bürgerlichen Lager" gekommen und hätten "insgesamt eher keine erkennbare Tendenz zu gewalttätigen Aktionen" gezeigt. "Einzelne gezeigte Symboliken, wie gelbe Sterne, wurden dokumentiert, Verstöße im weiteren Verlauf geprüft", hieß es.

Der Landesverband Hessen im Deutschen Journalistenverband (DJV) beklagte massive Pöbeleien der Demonstranten bis hin zu Rangeleien mit Medienvertretern. Wenn das widerrechtliche Handeln der Demonstranten schon nicht unterbunden wurde, so hätten die Sicherheitskräfte Journalisten schützen müssen, erklärte der DJV-Landesvorsitzende Knud Zilian.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte am Freitagabend entschieden, dass aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen die "Querdenker" nicht wie ursprünglich geplant im Staatspark Karlsaue aufmarschieren durften. Für dort waren allein 17.000 Teilnehmer angemeldet worden. Der Verwaltungsgerichtshof erlaubte lediglich 5.000 auf dem Messegelände "Schwanenwiese" und 1.000 weitere auf dem Platz der Deutschen Einheit, die dort laut Polizei weitgehend friedlich demonstrierten.

Im sächsischen Aue protestierten am Samstagabend nach Angaben der Polizei etwa 1.000 Menschen bei einem nicht genehmigten Aufzug gegen die Corona-Maßnahmen. Viele von ihnen hätten sich nicht an die Abstandsregeln gehalten und keinen Mund-Nasen-Schutz getragen, teilte die Polizeidirektion Chemnitz mit. Der Aufzug habe sich erst nach zwei Stunden aufgelöst.

Ausgangspunkt der Demonstration war laut Polizei eine angemeldete Kundgebung auf dem Marktplatz unter dem Motto "Maßnahmen-Wahnsinn beenden! Politik-Schwindler absetzten", für die 350 Teilnehmer genehmigt waren. Im Umfeld des Marktplatzes hätten sich dann weitere etwa 500 Menschen versammelt, die sich nicht an die Abstandsregeln hielten. Als eine Vielzahl der Außenstehenden die Absperrungen zum Marktplatz überstiegen, habe die Polizei die Kundgebung beendet.

Auch nach der Auflösung der Demonstration durch die Beamten blieben die Teilnehmer im Bereich des Marktes und zogen den Angaben zufolge anschließend in zwei Gruppen durch die Innenstadt. Gegen den 19-jährigen Versammlungsleiter seien Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und die Corona-Schutzverordnung eingeleitet worden, hieß es. Gegen einen 15-Jährigen und einen weiteren noch unbekannten Teilnehmer werde wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ermittelt.

epd lmw/lob kfr