Genf (epd). In der Schweiz wird an diesem Sonntag über eine Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot abgestimmt. Die rechtsnationale Schweizerische Volkspartei unterstützt das Verhüllungsverbot, Regierung und Parlament in Bern lehnen das Ansinnen ab.
Die Volksinitiative verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind. Das gilt etwa auf der Straße, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants oder in der freien Natur. Ausnahmen sollen nur möglich sein in Gotteshäusern und aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.
Die Initiatoren führen drei Argumente an: Die Gesichtsverhüllung stehe im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft, zudem sei sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau durch einen extremen Islam, und schließlich diene ein Verhüllungsverbot der Bekämpfung der Kriminalität.
Bundesrat und Parlament betonen hingegen, dass die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstelle. Zudem sei es Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Außerdem mache sich schon gemäß geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwinge, ihr Gesicht zu verhüllen.
In der Schweiz wird seit mehreren Jahren über ein Verhüllungsverbot diskutiert. In den Kantonen Tessin und St. Gallen ist die Gesichtsverhüllung bereits verboten. Zudem gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Sportveranstaltungen und Kundgebungen.