Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof prüft an diesem Donnerstag die Verurteilung der Rüstungsfirma Heckler&Koch und zweier früherer Angestellter wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko. Die Karlsruher Richter verhandeln, ob das Landgericht Stuttgart zu Recht von einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz ausgegangen ist oder das Verfahren neu aufgerollt werden muss. (AZ: 3 StR 474/19)
Konkret ging es um den Vorwurf, dass Heckler&Koch in den Jahren 2005 bis 2007 trotz eines Verbotes insbesondere Sturmgewehre in mexikanische Unruhegebiete geliefert hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts sollen die zwei früheren angeklagten Mitarbeiter von Heckler&Koch die für die Waffen-Exportgenehmigung erforderlichen sogenannten Endverbleibserklärungen so manipuliert haben. Darin wurden die mexikanischen Bundesstaaten mit schlechter Menschenrechtslage nicht erwähnt.
Das Landgericht wertete dies als bandenmäßige Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Ein ehemaliger Mitarbeiter wurde zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Eine Sachbearbeiterin erhielte eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten und die Auflage, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten zu müssen. Die Rüstungsfirma wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Urteile Revision ein.
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