Berlin (epd). Die Bundesregierung hat erneut keine Einigung im Dauerstreit um ein Lieferkettengesetz erzielt. Wie das Bundesarbeitsministerium und das Entwicklungsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilten, gab es zwar Annäherungen, aber noch keinen Abschluss. Ein Lieferkettengesetz soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Dagegen gibt es heftigen Widerstand aus der Wirtschaft und von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Um das Regelwerk wird in der Regierung seit Monaten gerungen. Während das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Entwicklungsministerium schon im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte erarbeitet hat, stellt sich das Wirtschaftsministerium quer. Am Donnerstag schaltete sich deswegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum wiederholten Male in die Gespräche ein. An den Verhandlungen nahmen auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Altmaier, Vizekanzler Olaf Scholz, Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) sowie Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) teil.
Das Regelwerk geht zurück auf den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) aus dem Jahr 2016, der auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD bekräftigt wird. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Es stellte sich heraus, dass noch nicht einmal ein Fünftel der rund 7.400 großen Unternehmen die Anforderungen hinreichend erfüllt.