Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag über eine Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den Rückbau des Atomkraftwerks Isar I bei Landshut. Mit seiner Klage wendet sich der Verein gegen die seiner Ansicht nach gefährliche Art und Weise, auf die das Kraftwerk abgebaut werden soll. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hatte die Klage in erster Instanz Ende 2018 als unbegründet abgewiesen.
Konkret sieht der Umweltverband laut Gericht eine Gefahr darin, dass mit dem Abbau des Kraftwerks begonnen werden soll, während strahlenbelastete Brennelemente aus dem Kraftwerk noch in einem auf dem Gelände befindlichen Lagerbecken deponiert sind. Vor dem VGH hatte der BUND mit einem "unzulässigen Nebeneinander von alten und neuen Genehmigungsinhalten" argumentiert und beantragt, die Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kraftwerks durch das bayerische Umweltministerium aus dem Januar 2017 wieder aufzuheben. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht nach eigenen Angaben daher die Gelegenheit geben, "das Verhältnis von Stilllegungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung näher zu bestimmen".
Das Atomkraftwerk Isar I war seit 1979 in Betrieb. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011 wurde es im Zuge eines dreimonatigen Moratoriums vom Netz genommen. Im August 2011 verlor es wie sieben weitere Atomkraftwerke seine Betriebserlaubnis, die Brennelemente wurden in ein Lagerbecken umgeladen. Die noch laufenden sechs Atomreaktoren in Deutschland müssen bis Ende 2022 abgeschaltet werden.