Leipzig (epd). Bundeswehrsoldaten, die den Befehl zur Teilnahme an einer Impfung verweigern, begehen laut Gericht ein Dienstvergehen und können mit einer Disziplinarmaßnahme bestraft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut Mitteilung vom Montag bereits am 22. Dezember entschieden. (AZ: BVerwG 2 WNB 8.20)
Bei dem Verfahren ging es laut Gericht nicht um eine Impfung gegen das Coronavirus, sondern um eine "militärische Basisimpfung" gegen klassische Erreger wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten. Ein Hauptfeldwebel hatte die Teilnahme daran mit der Begründung abgelehnt, sein Asthma und seine Neurodermitis seien auf eine frühere Impfung zurückzuführen. Der Vorgesetzte des Mannes befahl ihm schließlich die Teilnahme an der Impfung. Als er diese wiederholt verweigerte, wurde er mit acht Tagen Disziplinararrest bestraft.
Der 2. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde dagegen in zweiter Instanz zurück. Zur Begründung hieß es, Soldatinnen und Soldaten sei "eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern". Im Soldatengesetz sei ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine Impfpflicht "als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht" zu dulden sei.
Dies beruhe auf der Erwägung, "dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen kann", hieß es weiter. Eine Impfung sei Soldaten nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit vorliege. Die subjektive Einschätzung des Soldaten reiche hierfür nicht aus.