Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein von der Bundesregierung erlassenes Exportverbot von Kleinwaffen bestätigt. Das geht aus am Dienstag in Berlin veröffentlichten Urteilen des Gerichtes hervor. Geklagt hatte demnach ein Hersteller von Handfeuerwaffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Der Bundessicherheitsrat hatte im Spätsommer 2019 eine Ausfuhrgenehmigung unter Verweis auf die seit Juni 2019 verschärften "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" abgelehnt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der abgewiesenen Klagen wurde nicht nur die Berufung zum Oberverwaltungsgericht, sondern auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (VG 4 K 385.19 u.a.)
Laut Gericht darf sich die Bundesregierung "im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" eigene Regeln für die Weitergabe von Kriegswaffen geben. Die Ablehnung der beantragten Exportgenehmigungen sei dabei weder "ermessensfehlerhaft", noch willkürlich erfolgt. Zudem seien die Entscheidungen unter Berufung auf die politischen Grundsätze jeweils hinreichend begründet worden.
Das Rüstungsunternehmen hatte den Angaben zufolge beim Bundeswirtschaftsministerium 2018 und 2019 Genehmigungen für den Export unter anderem von Maschinenpistolen und -gewehren sowie vollautomatischer Gewehre nach Südkorea, Indonesien und Singapur beantragt. Die Waffen sollten bei der jeweiligen Armee und bei verschiedenen Polizeieinheiten zum Einsatz kommen.