Berlin (epd). Einzelhändler dürfen von 2022 an einfache Einweg-Plastiktüten nicht mehr verkaufen oder kostenlos abgeben. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz zum Verbot von Tüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Der Bundestag hatte es Ende November verabschiedet. Damit soll der Müll verringert werden. Statistisch berechnet verbraucht jeder Bürger bisher 20 solcher Tüten pro Jahr.
Erlaubt bleiben die sogenannten Hemdchenbeutel, die etwa an den Gemüseregalen zum Abwiegen der Ware angeboten werden. Auch stärkere Plastik-Tragetaschen bleiben zulässig, weil diese von den Konsumenten in der Regel mehrfach verwendet werden. Die zunächst vorgesehene Übergangszeit von einem halben Jahr bis zum Inkrafttreten des Verbots war auf Anregung des Bundesrats auf ein Jahr bis Ende 2021 verlängert worden, damit die Restbestände an Tüten noch aufgebraucht werden können.