"Querdenker"-Demonstration zu Silvester bereitet Berlin Sorgen

"Querdenker"-Demonstration zu Silvester bereitet Berlin Sorgen
Zum Jahreswechsel erwartet Berlin erneut eine Demonstration mit Gegnern der Corona-Maßnahmen. Die Polizei befürchtet offenbar unkontrollierbare Zustände.

Berlin (epd). Eine von der "Querdenker"-Initiative angemeldete Demonstration zu Silvester in Berlin bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses: "Das wird kein normales Silvester, vor allem nicht für die Berliner Polizei, die vor großen Herausforderungen steht." Polizeipräsidentin Barbara Slowik forderte für die "Querdenker"-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf der Straße des 17. Juni eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.

Viele befürchteten, dass die angemeldete Demonstration "faktisch eine große Silvesterparty der 'Querdenker' unter dem Deckmantel einer Versammlung" werden könne, sagte Slowik der "Berliner Morgenpost" (Montag). Laut Geisel führt die Polizei aktuell Kooperationsgespräche mit dem Anmelder. Oberstes Ziel sei es, den Infektionsschutz durchzusetzen. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht erfolgt.

"Wenn wir die Möglichkeit der Beschränkung haben, werden wir das umsetzen", sagte Geisel mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der zuletzt ein Demonstrationsverbot in Bremen mit Blick auf den Infektionsschutz bestätigt worden war.

Slowik betonte, das diesjährige Silvester fordere die Polizei in herausragendem Maße. Die Beamten müssten neben den üblichen und ohnehin kräftezehrenden Einsätzen auch die zu erwartenden Böllerverbotszonen kontrollieren. Außerdem müssten die Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes überwacht werden. Sollte die Demonstration der "Querdenker" mit den erwarteten 20.000 Teilnehmern stattfinden, würde das die Einsatzkräfte zusätzlich fordern. Auch Slowik sagte, sie erhoffe sich Rückendeckung für ihre Forderung nach Auflagen durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Geisel unterstrich, dass Berlin in diesem Jahr wieder zwei Böllerverbotszonen ausweisen werde: Im Bereich der Pallasstraße/Steinmetzkiez und auf dem nördlichen Teil des Alexanderplatzes. Das Verbot erfolge auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Möglich seien auf dieser Grundlage nur lokal begrenzte Verbotszonen. Für ein stadtweites Böllerverbot fehle die Rechtsgrundlage, sagte Geisel. Dafür müsste das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz geändert werden. Auf einen entsprechenden Berliner Vorschlag für ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik hätten sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aber nicht einigen können.

Außerdem kündigte Geisel an, die legale und illegale Verbreitung und Nutzung von Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen deutlich reduzieren zu wollen. Auf den ersten Blick sei nicht zu erkennen, ob Schreckschusswaffen echte Waffen sind. Dazu will Geisel in dieser Woche auf der Innenministerkonferenz einen Vorschlag einbringen. Zur Begründung hieß es, immer wieder und gerade vor Silvester komme es in Berlin zum Einsatz von Schreckschusspistolen, entsprechenden Verletzungen und Bedrohungen.