Bundesrat billigt Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen

Bundesrat billigt Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen

Berlin (epd). Vom kommenden Jahr an gibt es 15 Euro mehr Kindergeld. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin außerdem eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Familien und eine Verdoppelung der Pauschbeträge für behinderte Menschen. Der Bundestag hatte die Gesetze Ende Oktober beschlossen.

Am 1. Januar 2021 an steigt das Kindergeld auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind soll es ab dann 225 Euro pro Monat geben, für jedes weitere 250 Euro.

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird außerdem der steuerliche Kinderfreibetrag von 5.172 Euro auf 5.460 Euro im Jahr angehoben. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht. Die Familien werden dem Gesetz zufolge um insgesamt rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet. Bei Familien muss ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums inklusive eines Grundbedarfs für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben.

Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Erwachsenen steuerfrei stellt, wird 2021 auf 9.744 Euro angehoben und steigt 2022 weiter auf 9.984 Euro. Derzeit beträgt er 9.408 Euro.

Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls steuerlich bessergestellt. Die 1975 eingeführten und seit 45 Jahren nicht erhöhten Pauschbeträge für Mehrausgaben durch eine Behinderung werden verdoppelt. Sie fallen umso höher aus, je schwerer die anerkannte Behinderung ist. Außerdem werden jährliche Pauschbeträge für Fahrtkosten eingeführt. Die Erstattungen werden dadurch vereinfacht. Erhöht werden mit dem Gesetz auch die Pauschbeträge für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen versorgen.