Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf, der die Aufhebung von Urteilen und die Zahlung pauschaler Entschädigungen vorsieht. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) erklärte, bis tief ins Jahr 2000 hinein seien Soldatinnen und Soldaten, die Homosexuelle waren, systematisch diskriminiert worden. "Das ist ein großes persönliches Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist."
Das Gesetz sei ein kleines Zeichen der Wiedergutmachung, "der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen". Das Regelwerk soll auch für einstige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gelten, die diskriminiert wurden. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen.
In Westdeutschland machten sich bis 1969 Schwule sogar strafbar, weil noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Auch danach galten schwule Soldaten noch als erpressbar und somit als Sicherheitsrisiko. Erst im Jahr 2000 hatte die rechtliche Diskriminierung ein Ende, weil ein Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Um dem Karlsruher Gericht zuvorzukommen, legte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) in einem Papier zur "Personalführung homosexueller Soldaten" fest, dass Homosexualität keinen Grund für Einschränkungen und somit "kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium" darstelle.