Erstes Urteil im Frankfurter Disko-Prozess

Erstes Urteil im Frankfurter Disko-Prozess

Frankfurt a. d. Oder (epd). Wegen gefährlicher Körperverletzung bei einem Angriff auf eine Diskothek in Frankfurt an der Oder ist ein 42-jähriger Mann am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der syrische Asylbewerber ist der erste von insgesamt fünf Angeklagten, die sich vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder verantworten müssen. Ihnen wird im Zusammenhang mit einem Überfall auf den Club "Le Frosch" im August 2018 in der Grenzstadt unter anderen schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Einem der Angeklagten wird zudem ein versuchter Totschlag zur Last gelegt. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Verhandlungen gegen die vier weiteren Angeklagten abgetrennt und auf das kommende Jahr verlegt (AZ: 24 KLs 2/19).

Nach Angaben eines Gerichtssprechers war der 42-Jährige geständig, verwies aber auf seine starke Alkoholisierung während der Tat. Er sitzt gegenwärtig wegen einer weiteren Straftat eine Freiheitsstrafe ab, an die das Landgericht am Montag weitere zehn Monate anhängte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Frankfurter Oberbürgermeister René Wilke (Linke) hatte danach einen harten Kurs gegen Straftäter aus dem Ausland angekündigt und Ausweisungsverfahren gegen mehrere daran beteiligte Asylsuchende eingeleitet. Der Club war laut Anklage von einer Gruppe von zehn bis 15 Asylbewerbern unter anderen mit Stangen und Messern angegriffen worden, nachdem zwei der Angeklagten zuvor nach einer verbalen Auseinandersetzung herausgeworfen worden waren.