Bundestag erhöht Kindergeld und Behinderten-Pauschbeträge

Bundestag erhöht Kindergeld und Behinderten-Pauschbeträge

Berlin (epd). Vom kommenden Jahr an gibt es 15 Euro mehr Kindergeld. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin außerdem eine Verdoppelung der Pauschbeträge für behinderte Menschen.

Am 1. Januar 2021 an steigt das Kindergeld auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind soll es ab dann 225 Euro pro Monat geben, für jedes weitere 250 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von derzeit 7.812 auf 8.388 Euro erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 9.696 Euro (derzeit 9.408) angehoben. Das gleiche gilt für den Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Die Familien werden dem Gesetz zufolge um insgesamt rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet.

Linke und Grüne kritisierten, dass Gutverdiener über die Freibeträge stärker entlastet werden als Familien, die das Kindergeld beziehen. Zudem gingen Eltern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, leer aus. Der Sozialverband VdK schloss sich der Kritik an und erklärte, auch Alleinerziehende profitierten kaum, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werde.

Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls steuerlich bessergestellt. Die 1975 eingeführten und seit 45 Jahren nicht erhöhten Pauschbeträge für Mehrausgaben durch die Behinderung werden verdoppelt. Außerdem werden jährliche Pauschbeträge für Fahrtkosten eingeführt. Die Erstattungen werden dadurch vereinfacht.

Sozialverbände sprachen von einem überfälligen Schritt. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, würdigte die Verbesserungen und sagte im Parlament, trotz der Corona-Pandemie komme die Politik ihrer Verantwortung für Menschen mit Behinderungen nach. Erhöht werden mit dem Gesetz auch die Pauschbeträge für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen versorgen.