Berlin (epd). Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden beiden Jahren auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die neue Mindestlohnverordnung aus dem Arbeitsministerium. Danach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen. Die erste Anhebung erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Anfang 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission verständigt.
Die Kommission, die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt ist, berät alle zwei Jahre über eine Anpassung der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Die Lohnuntergrenze war zuletzt Anfang dieses Jahres von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben worden. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April 2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.