Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf für schärfere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Insbesondere wird die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie härter bestraft. Der Entwurf sieht außerdem eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. Um das Unrecht der Taten klar zu benennen, heißt es künftig im Strafgesetzbuch nicht mehr "sexueller Missbrauch von Kindern", sondern "sexualisierte Gewalt gegen Kinder". Die Taten gelten nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen.
Die Verbreitung und der Besitz von Bildern und Filmen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, sollen mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, das Kabinett habe ein umfassendes Paket beschlossen, "um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen."
Lambrecht hatte das Reformpaket angesichts immer neuer Fälle von organisierter sexueller Ausbeutung von Kindern wie in Münster und Bergisch Gladbach erarbeiten lassen. Sie ging damit auch auf Forderungen aus der Union nach härteren Strafen ein.