Hildesheim (epd). Das wegen Missbrauchs verurteilte Pädagogen-Ehepaar aus Gifhorn hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim beantragt. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei frühestens im Februar 2021 zu rechnen, sagte Gerichtssprecher Steffen Kumme am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der 57-jährige Leiter einer diakonischen Wohngruppe war Anfang Oktober wegen Missbrauchs in zwei Fällen sowie der Misshandlung einer Schutzbefohlenen für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. (AZ: 14 KLs 6 Js 3779/19)
Seine Ehefrau wurde wegen eines Misshandlungsfalls zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie habe die Taten ihres Mannes gebilligt, der dabei unter anderem einen Windel- und Exkrementenfetisch auslebte. Das Gericht verurteilte die Frau zusätzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Laut Gerichtssprecher Kumme hat die Kammer rund 13 Wochen Zeit, das Urteil zu den Akten zu bringen. Die Verurteilten können im darauffolgenden Monat ihre Revision schriftlich begründen, bevor die Dokumente an den Bundesgerichtshof gehen.