Verden (epd). Wegen Störung der Totenruhe ist ein ehemaliger Bestatter aus Achim bei Bremen am Dienstag in einem Prozess vor dem Amtsgericht verwarnt worden. Außerdem verhängte Richterin Johanna Horsthemke gegen den 57-jährigen Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann gab zu, in acht Fällen Urnen mit der Asche Verstorbener vertauscht und in falschen Gräbern beigesetzt zu haben. Entlastend wirkte sich die schwere Depression aus, unter der der Angeklagte seit Jahren leidet. (AZ: 15 Ds 153/20)
Der Prozess lief aufgrund des Corona-Infektionsschutzes in einem Saal des Landgerichtes der Kreisstadt Verden, weil dort mehr Platz ist. Die Krankheit sei keine Entschuldigung für die Taten, erkläre sie aber, sagte die Richterin. Zum Strafmaß - auf Störung der Totenruhe steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe - sagte sie, der Angeklagte sei geständig, habe deutlich Reue gezeigt und sei strafrechtlich unbescholten. Er habe sich in einer psychischen Druck- und Notsituation befunden.