Brüssel (epd). Das Europäische Klimagesetz wurde Anfang März diesen Jahres von der EU-Kommission auf den Weg gebracht. Es ist Teil des Europäischen Grünen Deals, der Wirtschaft und Gesellschaft umweltfreundlich und nachhaltig umbauen soll. Zugleich zielt es auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen.
Das Klimagesetz enthält das Langfristziel der Klimaneutralität bis 2050 und ein aktualisiertes Ziel für 2030. Das aktuelle Ziel für 2030 wurde 2014 vereinbart und lautet auf mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich mit 1990. Die EU-Kommission hat als neues Ziel mindestens 55 Prozent weniger Emissionen vorgeschlagen, das Europaparlament hat für 60 Prozent votiert, wobei die Marke noch am Mittwochabend bestätigt werden sollte.
Im Anschluss müssen sich Unterhändler des Parlaments mit Unterhändlern des Rats der EU auf den endgültigen Gesetzestext einigen. Der Rat hat dafür zunächst eine eigene Position festzulegen. Die amtierende Vorsitzende im Umweltministerrat, Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), plädiert für den Vorschlag von mindestens 55 Prozent. Es kann also gut sein, dass das am Ende vereinbarte Klimaziel für 2030 unter 60 Prozent liegt. Allerdings kann es in einigen Jahren auch erneut verschärft werden.
Das Klimagesetz stellt zum einen selbst einige Weichen, wie die neuen Ziele für 2030 und 2050 zu erreichen sind. Zum anderen müssen seine Bestimmungen in weiteren Gesetzen und Maßnahmen ausgearbeitet werden, die zum Beispiel den Emissionshandel oder CO2-Normen für Pkw betreffen könnten. Dazu werden bis Mitte 2021 weitere Vorschläge der EU-Kommission erwartet.