Führende katholische und evangelische Bischöfe haben weiter Vorbehalte gegen die Gastfreundschaft beim Abendmahl zum jetzigen Zeitpunkt. In dieser Hinsicht bedürfe es noch weiterer Klärung, hieß es in einem von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichen Dokument zum Prinzip der wechselseitigen Öffnung von Eucharistie und Abendmahl für Christen anderer Konfessionen. Diese hatten evangelische und katholische Theologen im vergangenen Jahr vorgeschlagen.
Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen hatte im September 2019 sein Votum mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn" veröffentlicht, das sich für eine mögliche Teilnahme von Protestanten an der katholischen Eucharistie und Katholiken am evangelischen Abendmahl ausspricht, ohne dass konfessionelle Unterschiede geleugnet würden. Das Prinzip der sogenannten eucharistischen Gastfreundschaft wird vor allem mit Blick auf den 3. Ökumenischen Kirchentag im Mai 2021 in Frankfurt am Main diskutiert.
Unterschiedliche Bewertung
In Abendmahl und Eucharistie erinnern Christinnen und Christen aller Konfessionen an den Tod Jesu am Kreuz und seine in der Bibel beschriebene Auferstehung - und damit an die zentrale Botschaft der christlichen Religion. Dass Protestanten und Katholiken nicht gemeinsam Abendmahl feiern können, ist das sichtbare Zeichen für die Kirchentrennung seit der Reformation.
Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme von Bischofskonferenz und EKD würdigt das Votum des Arbeitskreises als "theologisch kenntnisreichen und differenzierten Beitrag". Das Votum werfe aber auch theologische Fragen auf. Die Tragweite der Fragen werde von evangelischer und katholischer Seite unterschiedlich bewertet. Für die katholische Kirche seien die offenen Fragen so gewichtig, dass sie sich nicht in der Lage sehe, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnehme generell zu erlauben. Für die evangelische Seite sei das gemeinsame Taufverständnis die Grundlage für die Einladung zum Abendmahl.
"Individuelle Entscheidung einzelner Gläubiger"
Die Bischöfe schreiben aber in ihrer Stellungnahme, die auch vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und vom Ratsvorsitzenden der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, verfasst wurde, dass das Votum eine Grundlage für die "individuelle Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger" sein könne, wechselseitig zur Eucharistie und zum Abendmahl zu treten.
Die Stellungnahme von DBK und EKD wurde bereits im Mai verfasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Die Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz hatte Ende September in Fulda eine Entscheidung darüber vertagt, weil der Vatikan theologische Zweifel an dem Votum der Theologen geäußert hatte. Daraufhin hatte Bätzing angekündigt, die Stellungnahme von DBK und EKD zu veröffentlichen.