Hamburg (epd). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag des Flüchtlingshilfevereins Mare Liberum am Freitag stattgegeben. Demnach seien die Festhalteverfügungen für die Beobachtungsschiffe "Mare Liberum" und "Sebastian K" rechtswidrig, teilte die Gerichtspressestelle mit. Eine Begriffsänderung in der Schiffssicherheits-Anpassung des Bundesverkehrsministerium vom 3. März 2020 hätte vorab der Europäischen Kommission mitgeteilt werden müssen. Das sei nicht geschehen, und somit verstoße die Änderung gegen Europarecht. Die Schiffe werden genutzt, um die Verhältnisse in den Grenzgewässern zwischen Griechenland und der Türkei in der Ägäis zu beobachten. Mare Liberum hatte den Eilantrag Anfang September gestellt.
Das Bundesverkehrsministerium hatte im März die Schiffssicherheitsverordnung so streng geändert, dass den Schiffen ein Auslaufen untersagt war. Sie stufte Schiffe wie die "Mare Liberum" und "Sebastian K" nicht mehr als Sportboote und Kleinfahrzeuge ein, sondern als gewerbliche Schiffe. Damit hätte die Hilfsorganisation teure bauliche Veränderungen vornehmen lassen müssen, um ein erforderliches Schiffssicherheitszeugnis und somit die Erlaubnis zur Weiterfahrt zu bekommen. Dagegen hatte die Hilfsorganisation geklagt. Das Bundesverkehrsministerium kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.