Minden (epd). Das Verwaltungsgericht Minden hat den Entzug der ärztlichen Zulassung für einen wegen sexueller Übergriffe verurteilten Klinik-Arzt in einem Eilverfahren bestätigt. Die 7. Gerichtskammer sei nach Prüfung des ergangenen Urteils und der Ermittlungsakten in dem Fall davon überzeugt, dass der Kläger sich gegenüber den ihm anvertrauten Patientinnen in einer Reha-Klinik sexuell übergriffig verhalten habe, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Der Widerruf seiner Approbation sei daher voraussichtlich rechtmäßig. (AZ: 7 L 762/20)
Das Gericht wies damit einen Eilantrag des früheren Klinik-Arztes aus Bad Oeynhausen gegen einen entsprechenden Bescheid der Bezirksregierung Detmold vom 4. September ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Durch Medienberichte war der Fall bekanntgeworden. Das Amtsgericht Herford hat den Mann mittlerweile wegen drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der Mann will nun per Klage erreichen, dass er - so lange er noch nicht rechtmäßig verurteilt ist - den Beruf als Arzt weiter ausüben darf. Die 7. Kammer des Mindener Verwaltungsgerichts erklärte dagegen, bis zum Vorliegen einer Entscheidung überwiege der Schutz der Allgemeinheit gegenüber dem Interesse des Antragstellers.
Bei dem Verhaltenen des Antragstellers handele es sich um "ein außerordentlich schwerwiegendes Fehlverhalten", betonten die Richter. Die Geschädigten befänden sich nach wie vor in psychologischer Behandlung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.