Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht für Senat kandidieren

Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht für Senat kandidieren

Berlin, La Paz (epd). Boliviens Ex-Präsident Evo Morales darf bei den Wahlen in rund fünf Wochen nicht für ein Senatorenamt kandidieren. Dafür müsse Morales seinen dauerhaften Wohnsitz in Bolivien haben, begründeten die Richter des Verfassungsgerichts in La Paz am Montagabend (Ortszeit) ihre Entscheidung, wie die Tageszeitung "Los Tiempos" berichtet. Nach seinem erzwungenen Rücktritt im November vergangenen Jahres hielt sich der Sozialist zunächst in Mexiko und derzeit in Argentinien auf. Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 18. Oktober will Morales Senator für das Department Cochabamba werden, einer Hochburg seiner Partei Bewegung für den Sozialismus MAS.

Morales kündigte via Twitter an, gegen das Urteil vorzugehen, weil das Gericht eine "politisch illegale und verfassungswidrige Entscheidung" getroffen habe. Die selbst ernannte konservative Übergangspräsidentin Jeanine Añez lobte dagegen die Entscheidung. Das Gericht habe die MAS "mit dem Gesetz in der Hand, ohne Gewalt und Konfrontationen" gestoppt. Die Verfassungsrichter bestätigten eine Entscheidung der Wahlbehörde, die bereits im Februar eine Kandidatur des langjährigen Staatschefs für unzulässig erklärt hatte.

Die Wahlen waren in Bolivien mehrfach verschoben worden, zuletzt von September auf den 18. Oktober. Der Kandidat der MAS, Ex-Wirtschaftsminister Luis Arce, führte letzten Umfragen zufolge den Präsidentschaftswahlkampf mit einem Vorsprung vor dem Zweitplatzierten Carlos Mesa (Comunidad Ciudadana) an.

Die Opposition und internationale Wahlbeobachter hatten Morales Betrug bei der Präsidentenwahl vom 20. Oktober vergangenen Jahres vorgeworfen, aus der er als Sieger hervorging. Auf Druck des Militärs trat Morales im November zurück. Inzwischen hat Boliviens Justiz Haftbefehl gegen Morales erlassen. Ihm werden Terrorismus, Finanzierung von Terrorismus und Anstiftung zur Aufruhr vorgeworfen. Morales weist die Vorwürfe zurück.