Oberverwaltungsgericht erlaubt Demo gegen Corona-Schutzmaßnahmen

Oberverwaltungsgericht erlaubt Demo gegen Corona-Schutzmaßnahmen

Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Verbots der für Samstag in Berlin geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt. Die Versammlungsverbote der Berliner Polizei seien vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Nacht zu Samstag in Berlin mit. Damit können die Demonstrationen, zu denen Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker und auch Rechtsextremisten erwartet werden, unter Auflagen stattfinden.

Die Polizei wollte die Versammlungen verbieten, weil sie befürchtet, dass die Gegner der Corona-Regeln sich an Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten und das Tragen einer Maske nicht halten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Verbot am Freitag aufgehoben, was vom Oberverwaltungsgericht nun im Wesentlichen bestätigt wurde.

Die Stuttgarter Initiative "Querdenken 711" um den Unternehmer Michael Ballweg hat eine Demonstration mit mehr als 22.000 Teilnehmern angemeldet. Bei einer Demonstration der Initiative Anfang August wurden die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen von vielen Teilnehmern missachtet.

Die Polizei wird nach eigenen Angaben am Samstag mit 3.000 Kräften im Einsatz sein. Sollten sich die Demonstrationsteilnehmer nicht an die Auflagen halten, werde man "zügig räumen", hieß es am Freitag.

epd co