Böckler-Stiftung: Besserer Schutz für Betriebsratskandidaten

Böckler-Stiftung: Besserer Schutz für Betriebsratskandidaten

Düsseldorf (epd). Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung werben für einen besseren Schutz von Kandidaten für Betriebsratswahlen. Zwar werde die überwiegende Mehrheit der bereits etablierten Betriebsräte von ihren Geschäftsleitungen akzeptiert, jedoch müssten Neugründungen oft gegen Widerstände erstritten werden, heißt es einer am Montag in Düsseldorf veröffentlichten Befragung. Eine Neugründung scheitere in nahezu jedem dritten Betrieb.

Für die Befragung verschickte das Institut der gewerkschaftsnahen Stiftung nach eigenen Angaben insgesamt 247 Fragebögen an Gewerkschaftssekretäre der IG Metall, der IG Bergbau Chemie und Energie (IG BCE) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Insgesamt seien 172 gültige Bögen zurückgekommen.

Demnach gaben 42 Prozent der Befragten an, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich Versuche einer Be- oder Verhinderung einer Betriebsratswahl gegeben hat. Das sei bei 185 Betrieben der Fall gewesen. Die häufigsten Störungen habe es in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gegeben. Dort gaben 52 Prozent der befragten Hauptamtlichen an, Störmanöver von Arbeitgebern zu kennen. In der Metall- und Elektronindustrie erklärten dies 44 Prozent, im Bereich der IG BCE 33 Prozent.

Von 2016 bis 2018 gab es den Forschern zufolge 11.364 Wahlen zu Betriebsräten, von denen die Gewerkschaften bei 1,6 Prozent von Behinderungsversuchen erfuhren. Die häufigste Maßnahme sei die Einschüchterung von Kandidaten (69 Prozent), gefolgt von der Verhinderung der Bestellung eines Wahlvorstands (66 Prozent) und der Unterstützung eines arbeitgebernahen Kandidaten (43 Prozent). Die Gewerkschaftssekretäre gaben an, dass Arbeitgeber in 43 Prozent der Störungsfälle Unterstützung von Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen erhielten.

Die größte Opposition gegen Betriebsratswahlen gibt es der Befragung zufolge in Betrieben mit 51 bis 200 Beschäftigten (41 Prozent). Danach folgten Betriebe mit 21 bis 50 sowie mit 201 bis 500 Beschäftigten (jeweils 24 Prozent). Den geringsten Anteil machten Unternehmen mit mehr als 500 (sieben Prozent) und mit fünf bis 20 Arbeitnehmern (vier Prozent) aus. Die Gewerkschaftssekretäre gaben an, dass in 56 Prozent der Fälle die Störung von Inhabern ausgehe, in 44 Prozent von einem angestellten Management.