Stuttgart (epd). Nach eigenen Angaben als erster deutscher Flächenstaat will Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht für Gebäude einführen, die nicht zum Wohnen bestimmt sind. Das sieht eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vor, die am Dienstag vom Kabinett in Stuttgart beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung gegeben.
Auch überdachte Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen müssen künftig Solarzellen installieren. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, die ab 2022 geltende Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude sei für ihn nur der Einstieg in eine allgemeine Pflicht, aus Sonnenkollektoren Strom zu erzeugen. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, bis zum Jahr 2030 mindestens 42 Prozent weniger klimaschädigende Stoffe auszustoßen als 1990.
Zu den weiteren Maßnahmen des Gesetzes gehört eine obligatorische kommunale Wärmeplanung von Städten ab 20.000 Einwohnern. Städte und Gemeinden werden zudem verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale erkennen und zu nutzen.