Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Berliner Senats, trotz Coronavirus-Pandemie das Chorsingen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, hofft die evangelische Landeskirche auf ein praktikables Hygienekonzept. "Spannend ist jetzt, wie diese zeitnah zu erarbeitenden Auflagen konkret aussehen werden", sagte Landeskirchenmusikdirektor Gunter Kennel am Mittwoch in Berlin. Das Gespräch zwischen Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und Vertretern von Kirchen, Chorverbänden und anderen Organisationen am Dienstag lasse hoffen, dass es dabei zu verantwortbaren wie praktikablen Lösungen komme, damit Gemeindegesang, die Arbeit von Chören und das Singen mit Kindern wieder möglich sei.
Der Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jörg Antoine, verwies darauf, dass Profichöre, Laienmusiker und Gemeinden unterschiedliche Bedürfnisse hätten und deshalb zwei unterschiedliche Hygienekonzepte nötig seien. So könnten beispielsweise Profichöre nur schwer mit Masken singen, da diese den Ensemble-Klang deutlich verändern. Beim Gemeindegesang, bei dem jedes Mitglied eher für sich selbst die Lieder als Teil des Gottesdienstes anstimme, sei eine Maske dagegen weniger hinderlich. "Wir haben in den letzten Wochen für das Singen im Gottesdienst bereits wirksame und differenzierte Hygieneregeln für Brandenburg aufgestellt", unterstrich Antoine.
Aktuell ist in brandenburgischen und sächsischen Kirchengemeinden der EKBO das Singen in Gottesdiensträumen gestattet, wenn diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen. Der Gottesdienst darf dabei maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten. Der Mindestabstand zur nächsten Person in Singrichtung muss sechs Meter betragen sowie seitlich zur nächsten Person drei Meter. Bei Nutzung einer Mund-Nase-Bedeckung betragen die Mindestabstände zu anderen Personen zwei Meter. Auf die Mitwirkung von Chören wird derzeit in der EKBO noch verzichtet.
Der Berliner Senat beschloss am Dienstag, dass gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt ist, "wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden". Diese Standards müssen aber erst noch erarbeitet und veröffentlicht werden. Die entsprechende Änderung der Infektionsschutzverordnung soll mit Veröffentlichung am Freitag (24. Juli) in Kraft treten.