Düsseldorf (epd). Um den Handel in der Corona-Krise zu unterstützen, will die nordrhein-westfälische Landesregierung verkaufsoffene Sonntage erlauben. Ein Runderlass mit den genauen Regelungen ging am Donnerstag an die Bezirksregierungen, wie Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) mitteilte. "Dem Einzelhandel in NRW wollen wir die Chance bieten, die pandemie-bedingten Umsatzausfälle zumindest zum Teil auszugleichen", erläuterte der Minister. "Deshalb geben wir den Kommunen die Möglichkeit, dieses Jahr bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festzulegen."
Als Folge der Corona-Pandemie seien seit März fast die Hälfte der geplanten verkaufsoffenen Sonntage ausgefallen, weil die damit üblicherweise zusammenhängenden Veranstaltungen abgesagt werden mussten, hieß es. Da Großveranstaltungen weiterhin bis mindestens 31. Oktober untersagt sind, bedeute dies für den Handel einen weiteren erheblichen Umsatzverlust. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums tragen verkaufsoffene Sonntage mit rund drei Prozent zum Jahresumsatz der Handelsunternehmen bei.
Normalerweise dürfen verkaufsoffene Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen nur als Ergänzung zu einer Veranstaltung stattfinden. Nach dem aktuellen Erlass sollen sie nun auch möglich sein, um den Einzelhandel und die Innenstädte zu stärken und der Gefährdung des örtlichen Einzelhandels durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Die Prüfung, ob entsprechende Pandemie-Auswirkungen vorliegen, und die Entscheidung soll in den Kommunen erfolgen.