Karlsruhe, Bottrop (epd). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines ehemaligen Apothekers aus Bottrop wegen der Herstellung von gestreckten Krebsmedikamenten bestätigt. Der 4. Strafsenat habe lediglich den Einziehungsbetrag von 17 Millionen Euro auf 13,6 Millionen Euro herabgesetzt, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit. (AZ: 4 StR 503/19) Das Landgericht Essen hatte den früheren Apotheker im Juli 2018 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot gegen ihn erlassen. (AZ: 56 KLs 11/17, 305 Js 330/16)
Das Urteil des Landgerichts ist nun rechtskräftig. Den Einziehungsbetrag muss der Verurteilte - soweit möglich - wegen des Abrechnungsbetruges zahlen.
Der Mann hatte als selbstständiger Apotheker patientenindividuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie hergestellt und an onkologische Arztpraxen sowie Krankenhäuser geliefert. Zwischen Januar 2012 und November 2016 stellten Mitarbeiter und er den Angaben zufolge mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen her, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten. In dem Prozess, der im November 2017 begonnen hatte, traten 52 Nebenkläger auf. Sie oder ihre Angehörigen hatten Arzneimittel aus der Apotheke des Mannes bezogen.
Der Angeklagte hatte damals geschwiegen und keine Angaben zur Sache gemacht. Mehr als 3.700 Patienten waren von den Zubereitungen betroffen. Wie der Apotheker die Krebsmedikamente gestreckt und welche Dosierung er dabei vorgenommen hatte, hatte in dem Verfahren nicht geklärt werden können. Bekanntgeworden war der Betrug, weil ein Mitarbeiter des Apothekers die Vorgänge öffentlich gemacht hatte.
Der Angeklagte und mehrere Nebenkläger hatten Revisionen gefordert. Letztere wollten, dass der frühere Apotheker wegen Tötungs- und Köperverletzungstaten verurteilt wird. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen zurück.