Berlin (epd). Der gesetzliche Mindestlohn soll in den kommenden beiden Jahren in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Darauf verständigte sich die Mindestlohnkommission am Dienstag in Berlin. Die erste Anhebung erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Anfang 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben.
Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand sagte, mit der anfangs geringen Erhöhung nehme man Rücksicht auf die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft. Arbeitgeber-Vertreter Steffen Kampeter erklärte, die Sozialpartner hätten einmal mehr gezeigt, dass sie handlungsfähig seien. Der Beschluss fiel einstimmig.
Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Die Mindestlohnkommission richtet sich bei der Beschlussfassung nach der Tariflohnentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Lage. Die Lohnuntergrenze war zuletzt Anfang dieses Jahres von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben worden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums erhielten im April 2019 rund 1,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn.