Experten schlagen neuen Mindestlohn ab 2021 vor
Berlin (epd). Morgen (Dienstag) stellt die Mindestlohnkommission in Berlin ihren Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns vor. Die Lohnuntergrenze ändert sich turnusgemäß zum Jahreswechsel. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015, als er 8,50 Euro betrug. Inzwischen ist er nach dem Vorschlägen der Mindestlohnkommission in mehreren Stufen zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben worden.
Die Höhe der Lohnuntergrenze wird von 13 unabhängigen Experten der Tarifpartner sowie von Forschern ermittelt. Sie wägen ab, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Schutz für die Beschäftigten bieten, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und die Beschäftigung nicht gefährden.