Folterverdacht: Syrischer Arzt in Deutschland festgenommen

Folterverdacht: Syrischer Arzt in Deutschland festgenommen

Frankfurt a.M., Karlsruhe (epd). Ein mutmaßlicher Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdienstes ist in Hessen wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit festgenommen worden. Wie die Generalbundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mitteilte, nahm das Bundeskriminalamt Alaa M. bereits am Freitag fest. Der Beschuldigte sei am Samstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft gebracht worden. Alaa M. soll als Arzt in einem Gefängnis des syrischen Militärischen Geheimdienstes in Homs tätig gewesen sein und dort zumindest in zwei Fällen einen Inhaftierten gefoltert haben.

Alaa M. verließ laut Bundesanwaltschaft Syrien im Jahr 2015 und reiste nach Deutschland ein. Seither hat er hier als Arzt praktiziert.

Der Beschuldigte soll laut Haftbefehl im Oktober 2011 einen Häftling misshandelt haben, der wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration festgehalten und gefoltert wurde. Alaa M. wurde demnach zweimal als Arzt wegen dessen schlechten Gesundheitszustandes nach der Folter zu dem Inhaftierten gerufen. In beiden Gelegenheiten schlug er laut Anklage mit einem Plastikrohr auf den Mann ein. Der Häftling sei in der Folgezeit verstorben, die Ursache für den Eintritt des Todes sei unklar.

Den Geheimdiensten kam laut Generalbundesanwaltschaft eine wesentliche Rolle bei der gewaltsamen Unterdrückung der Opposition zu. Tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle seien spätestens seit April 2011 ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und teilweise getötet worden.

Die deutsche Justiz beschäftigt sich in mehreren Fällen mit Menschenrechtsverbrechen in Syrien. Seit April läuft vor dem Oberlandesgericht Koblenz der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Vergangene Woche reichten Opfer sexueller Gewalt durch syrische Geheimdienstmitarbeiter Klage bei der Generalbundesanwaltschaft ein. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden.