Rassismus bei Polizei: CDU-Innenminister kritisieren Berliner Gesetz

Rassismus bei Polizei: CDU-Innenminister kritisieren Berliner Gesetz

Berlin (epd). Anlässlich der Innenministerkonferenz in Erfurt ist erneut eine Kontroverse um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz entbrannt. Mehrere CDU-Ressortchefs übten erneut harsche Kritik an dem Landesgesetz. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul warnte vor den Folgen für die Polizei-Arbeit. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) drohte, keine Polizeibeamten mehr zur Unterstützung nach Berlin zu schicken.

"Dieses Gesetz ist ein Misstrauensvotum gegenüber allen Polizisten und eine schwere Belastung für das Vertrauensverhältnis in der Solidargemeinschaft der Länder", sagte Reul der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vor dem Treffen der Innenminister. Er erwarte eine "temperamentvolle Debatte" über die Auswirkungen des Gesetzes in Erfurt.

Als erstes Bundesland hatte Berlin beschlossen, dass Behörden wie die Polizei sowie staatliche Schulen nicht mehr wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität und sozialen Status diskriminieren dürfen. Damit werden Klagen gegen Diskriminierungen einfacher - was Bund und einige Länder kritisieren: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu schicken. Reul hingegen sagte der "Rheinischen Post", er wolle die Erklärungen seines Berliner Kollegen abwarten, bevor er über die weitere Unterstützung von Polizisten aus seinem Bundesland bei Einsätzen in Berlin entscheide.

Der baden-württembergische Innenminister Strobl forderte vom Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine schriftliche Zusicherung, dass dieses Gesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. "Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin", sagte er am Donnerstag. Der Innenminister will nach eigenen Worten nicht, dass ein einzelner Polizist aus Baden-Württemberg "in langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen muss".

Die Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich laut Strobl darauf geeinigt, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für die Mitarbeiter des Landes Berlin gelten dürfe. Es gehe dabei nicht nur um Schadensersatzansprüche, sondern vor allem darum, dass Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.

Geisel hatte bereits Ende Mai gesagt, das Antidiskriminierungsgesetz sehe keine persönliche Haftung von Polizeikräften wegen angeblicher oder tatsächlicher Diskriminierungen vor. Eine Beweislastumkehr oder eine Haftung auswärtiger Polizeidienstkräfte sowie der Entsendeländer sei ebenso nicht vorgesehen. Die Forderung, keine Polizeikräfte mehr nach Berlin zu entsenden, laufe ins Leere, hatte er erklärt.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist bundesweit das erste seiner Art. Unter anderem Migrantenverbände hatten das Gesetz als einen Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung gelobt.

epd lob/lwd/lbw jup