Berlin (epd). Die FDP strebt eine sogenannte Normenkontrollklage gegen den ab 2021 vorgesehenen CO2-Preis an. Das sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Lukas Köhler am Dienstag bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zu dem Thema in Berlin. Nach Ansicht des beauftragten Passauer Steuerrechtlers Rainer Wernsmann ist die Bepreisung in der Zeit zwischen 2021 und 2025 verfassungswidrig, unter anderem weil es keine Mengenbegrenzung bei den Emissionen gibt. Köhler hofft im Bundestag nun auf die Unterstützung von Grünen- und Linksfraktion. Ein Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Parlaments gestellt werden.
Der geplante CO2-Preis soll eigentlich durch den Handel von Verschmutzungszertifikaten für die Bereiche Gebäude und Verkehr entstehen. Für die kommenden fünf Jahre wird er aber zunächst festgelegt. Im Januar 2021 startet dieser mit 25 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2022 soll der CO2-Preis 30 Euro betragen, ein Jahr später 35 Euro, 2024 wiederum 45 Euro und 2025 schließlich 55 Euro. Erst danach soll der Zertifikatepreis durch Versteigerungen zustande kommen. Für 2026 ist noch ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben. Dabei wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird.
Die FDP kritisiert die Übergangsregelung als eine als Emissionshandel getarnte CO2-Steuer und fordert ein striktes CO2-Limit für alle Verursacher von Treibhausgasen. Die Bereiche Verkehr und Gebäude müssten in den EU-Emissionshandel integriert werden, sagte Köhler.
Derzeit deckt der EU-Emissionshandel etwa die Hälfte des deutschen Treibhausgasausstoßes ab. Es nehmen Betreiber von rund 1.800 Anlagen daran teil, unter anderen Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Private Haushalte mit ihrem Heizöl oder Kraftstoffverbrauch sind aber nicht einbezogen. Weil eine rasche Einbindung auch dieser Bereiche in den europäischen Emissionshandel für unwahrscheinlich gehalten wurde, entschied sich die Regierung für die Übergangslösung.
Bei einer Normenkontrolle wird die Vereinbarkeit einer Regelung mit dem Grundgesetz überprüft.