Leipzig (epd). Die erneuten Klagen von Nabu, BUND und WWF gegen die Elbvertiefung sind am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe seien nach ihrer erneuten Änderung rechtlich nicht mehr zu beanstanden, teilte das Gericht mit. (AZ: BVerwG 7 A 1.18) Das Umweltbündnis "Lebendige Tideelbe", das einen Baustopp für die laufende Elbvertiefung erzwingen wollte, sprach von einem "Meilenstein der Naturzerstörung an der Elbe".
Nach acht Jahren rechtlicher Auseinandersetzung habe das Bündnis die Elbvertiefung nicht verhindern können, so die Verbände in ihrer gemeinsamen Mitteilung: "Trotzdem haben wir Wichtiges für Natur und Umwelt erreicht: Ufervorspülungen in Naturschutzgebieten wurden verhindert, der Schutz gefährdeter Fischarten wie der Finte verbessert, und Pflichtaufgaben im Naturschutz dürfen nicht als Kompensation für Naturzerstörung angerechnet werden."
Das Urteil möge rechtmäßig sein, belege aber den schlechten Rechtsschutz der Natur. Die Umweltverbände kündigten an, ihr Engagement zum Schutz der Elbe künftig wieder mehr auf den politischen Raum zu konzentrieren.
Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) hob hervor, dass solche Planungsprozesse in Zukunft deutlich schneller zu einem Abschluss gebracht werden müssten, wenn Hamburg seine wirtschaftliche Stärke erhalten wolle. Sein Fazit nach dem Urteil in Leipzig: "Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden." Das Gericht habe mit dem Beschluss ein Jahrzehnte währendes Verfahren beendet.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2017 die Elbvertiefung im Grundsatz genehmigt, aber den geplanten ökologischen Ausgleich für nicht ausreichend gehalten. So mussten die Ausgleichsmaßnahmen in Niedersachsen verbessert und in Hamburg ein neuer Platz für den Erhalt des geschützten Schierlings-Wasserfenchel gefunden werden. Die Umweltverbände hielten diese Maßnahmen jedoch für nicht ausreichend.
Mit der Planung für die Elbvertiefung wurde bereits im September 2006 begonnen. Es folgten zahlreiche Gerichtsverfahren. Offizieller Baubeginn war im Juli vorigen Jahres. Durchschnittlich um einen Meter soll die Fahrrinne vertieft werden. Nach dem Scheitern der Klage wird nun mit einem Ende der Baumaßnahmen im nächsten Jahr gerechnet.