Berlin (epd). Die Bundesregierung will das Soldatengesetz ändern, um auch schon länger dienende Bundeswehrangehörige bei Fällen von Extremismus schneller entlassen zu können. Zukünftig solle in besonders schweren Fällen auch bei Soldaten, die bereits vier Jahre im Dienst sind, das Dienstverhältnis "zeitnah" beendet werden können, teilte das Verteidigungsministerium am Mittwoch in Berlin im Anschluss an die Sitzung des Bundeskabinetts mit, das einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat.
Dies sei ein Beitrag zur Bekämpfung von Extremismus und anderen schweren Straftaten in der Bundeswehr, erklärte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). "Wer das Ansehen der Bundeswehr auf diese Weise gefährdet, kann nicht in der Bundeswehr verbleiben", sagte sie.
Insbesondere bei schwerwiegenden Dienstvergehen wie Fällen von Extremismus oder Straftaten wie beispielsweise Vergewaltigung oder Kinderpornografie solle das Gesetz mehr Flexibilität gewähren, hieß es. Soldatinnen und Soldaten, die mindestens vier Jahre in der Bundeswehr dienen, können den Angaben zufolge bislang nur durch eine strafrechtliche Verurteilung oder im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens entlassen werden. Dies führe dazu, dass die Betroffenen häufig noch jahrelang in der Bundeswehr verbleiben. Die Frist für eine mögliche Entlassung ohne gerichtliches Disziplinarverfahren soll nun auf acht Jahre heraufgesetzt werden.
Nach Angaben des Ministeriums wurden in den Jahren 2018 und 2019 rund 730 Soldaten, die weniger als vier Jahre dienten, wegen Dienstvergehen entlassen. Dies umfasst alle schweren Vergehen, nicht nur Extremismus. Bei Soldaten, die länger als vier Jahre beschäftigt waren, waren es dem Ministerium zufolge elf Entlassungen nach Verfahren vor Truppengerichten.
Fälle von Rechtsextremismus in der Bundeswehr machten in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen. In der vergangenen Woche teilte das Verteidigungsministerium mit, dass eine eigene Arbeitsgruppe Extremismusfälle im Kommando Spezialkräfte (KSK) analysieren und Maßnahmen zur Reaktion und Prävention entwickeln soll.
Der Entwurf der Bundesregierung für das Soldatengesetz sieht auch eine Verlängerung der Ahndungsfrist für Dienstvergehen von sechs auf zwölf Monate vor. Im Zuge der Änderung soll auch das seit Jahresbeginn mögliche kostenlose Bahnfahren für Soldaten in Uniform gesetzlich verankert werden.