Attentäter von Halle voraussichtlich ab 21. Juli vor Gericht

Attentäter von Halle voraussichtlich ab 21. Juli vor Gericht
Verhandlungstage bis Mitte Oktober geplant

Naumburg (epd). Der Prozess gegen den Attentäter von Halle soll voraussichtlich am 21. Juli beginnen. Wie das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) am Dienstag mitteilte, sind aktuell bis Mitte Oktober zunächst 18 Verhandlungstage vorgesehen. Der 1. Strafsenat des OLG muss dazu im Juni noch formal über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stephan B. entscheiden. Der Prozess soll im Magdeburger Landgericht stattfinden.

Der Terroranschlag in Halle vom 9. Oktober 2019 hatte weltweit für Entsetzen gesorgt. Stephan B. war schwer bewaffnet zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle gefahren, wo sich am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Sein Plan, möglichst viele Juden in der Synagoge zu töten, scheiterte an der geschlossenen Tür der Synagoge. Er erschoss dann eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahegelegenen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Auf der Flucht schoss er in Landsberg-Wiedersdorf auf einen Anwohner mit Lebensgefährtin und verletzte beide schwer.

Die Bundesanwaltschaft hatte im April wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von 68 Menschen Anklage erhoben. Stephan B. soll aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus den Mordanschlag auf Juden geplant haben. Der Angeschuldigte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen im Internet. Er soll dabei auch den unter den Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Genozid an den europäischen Juden geleugnet haben, hieß es.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, will in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten. Er sagte der "Jüdischen Allgemeinen" (Onlineausgabe) am Dienstag: "Mir ist wichtig zu verstehen, warum sich der Angeklagte von einem Menschen, der eine bestimmte politische Position einnahm - wenn auch eine extreme - zum Mörder, ja sogar zu einem potenziellen Massenmörder, entwickelt hat."

Dazu sei ihm die Akteneinsicht, die man nur als Vertreter der Nebenklage, nicht aber als Zeuge bekomme, wichtig. Privorozki sagte, er glaube nicht, dass Stephan B. ein absoluter Einzelgänger gewesen sei: "Vielleicht war er es am Tag des Attentats, aber war er auch vorher die ganze Zeit allein? Ich habe da meine Zweifel und bin auf die Ermittlungsergebnisse der Generalbundesanwaltschaft gespannt."