Berlin (epd). Nach monatelangem Gezerre um die Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen hat die große Koalition von Union und SPD einen Kompromiss erreicht. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellte am Montag in Berlin die Vereinbarung vor, die nun möglichst rasch von den zuständigen Ministern auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Demnach ist eine Länderöffnungsklausel vorgesehen, die mehr Mitbestimmung der Bundesländer zulässt. Anfangs hatte eine Vorlage des Ministers für Streit gesorgt, die einheitliche Abstandsregeln zur Wohnbebauung im Bundesrecht vorsah.
Nun wird zwar ein Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern von Windrädern zur Wohnbebauung im Baugesetzbuch verankert. Die Länder erhalten aber die Planungshoheit: Sie können selbst über die von ihnen bevorzugten Abstände entscheiden sowie darüber, wie viele Häuser als Wohnbebauung gelten sollen. Altmaier sagte, dieses Vorgehen fördere die Akzeptanz vor Ort. Denn die Unterstützung für Windenergie sei dort größten, "wo am wenigsten Windräder stehen und der Widerstand ist dort am größten, wo die Windräder gebaut werden müssen".
Ferner soll es nach Angaben des Ministers Beschleunigungen bei den Verfahren zum Bau von Windkraftanlagen geben. Derzeit dauere es bis zur Genehmigung gelegentlich bis zu sechs Jahre. Hier solle in bestimmten Fällen zum Beispiel die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen ausgesetzt werden. Für die Formulierung der Regelwerke sind nun seinen Worten nach das Bauministerium von Minister Horst Seehofer (CSU) zuständig sowie das Bundesjustizministerium und das Umweltministerium. Einen Termin für die Kabinettsbefassung nannte er nicht.
Die Bundesregierung will bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 in Deutschland senken und strebt bis 2050 weitgehend Klimaneutralität an. Um das zu erreichen, sind der schrittweise Ausstieg aus der Kohle sowie der weitere Ausbau neuer Technologien wie Wind- und Solarenergie vorgesehen.