Gottesdienstregelungen in Deutschland

Kirchen Wiedereröffnung für Gottesdienste in Corona Zeiten
© imago images/Mario Häsel
Gottesdienstbesuche sind derzeit nicht in jedem Bundesland oder jeder Landeskirche möglich und haben unterschiedliche Hygienevorschriften, wie an der Kirche von Hermsdorf in Sachsen. evangelisch.de hat aufgeschlüsselt, welche Bedingungen für welches Bundesland und welche Landeskirche gelten.
Gottesdienstregelungen in Deutschland
Einen Gottesdienst besuchen? Das ist derzeit nicht in jedem Bundesland oder jeder Landeskirche möglich. evangelisch.de hat aufgeschlüsselt, welche Bedingungen für welches Bundesland und welche Landeskirche gelten.

Viele Landeskirchen und Kirchengemeinden warten gespannt auf das Statement von Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Videokonferenz, die am Nachmittag des 30. Aprils beginnen soll, soll es um mögliche Lockerungen der derzeit geltenden Beschränkungen gehen. Unter anderem steht nach Angaben der Bundesregierung das Konzept der Religionsgemeinschaften für mögliche Versammlungen auf der Tagesordnung.

Eine Reihe von Bundesländern hat allerdings schon Gottesdienste wieder erlaubt oder ein Startdatum dafür vorgelegt. Andere Bundesländer halten sich im Augenblick noch bedeckt. Ähnliches gilt für manche Landeskirchen, die im Hintergrund an Empfehlungen zur Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen arbeiten, diese aber bisher noch nicht öffentlich kommuniziert haben.

Von der Evangelischen Kirche in Deutschland gibt es ein Eckpunktepapier mit einer eigenverantwortlichen Selbstverpflichtung. Sie wird "in den jeweiligen Landeskirchen bzw. Regionen unter den dort obwaltenden Näherbestimmungen umgesetzt", heißt es. Darin empfiehlt die EKD den Landeskirchen die Berücksichtigung strenger Hygienemaßnahmen wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel, das Tragen eines Mundschutzes, die Einhaltung des Mindestabstands von mindestens anderthalb Metern und die Dokumentation der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher zur Identifikation möglicher Infektionsketten. Des Weiteren wird empfohlen, auf das gemeinsame Singen sowie das Abendmahl zu verzichten. Als letzten Punkt ermuntert das Eckpapier der EKD die Kirchengemeinden dazu, "die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln".

evangelisch.de-Autorin Lena Ohm hat die in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Informationen und Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer und Landeskirchen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste und den damit verbundenen Regeln gesammelt. Eine tabellarische, downloadbare Übersicht für alle Bundesländer und die betreffenden Landeskirchen mit den wichtigsten Informationen (Stand vom 30. April, 13:00 Uhr) finden Sie hier. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Voständigkeit, es beschreibt den Ist-Zustand.

Detailliertere Ausführungen, Stellungnahmen der leitenden Geistlichen und Politikerinnen und Politiker sowie nähere Informationen über die konkrete Ausgestaltung der empfohlenen und verpflichtenden Maßnahmen zum Infektionsschutz finden Sie im folgenden Text. Landeskirchenübergreifend wurde jedoch deutlich gemacht, dass die Möglichkeit zur Veranstaltung von Gottesdiensten keiner Pflicht entspricht und jede Kirchengemeinde sorgsam abwägen solle, ob sie die empfohlenen Imfektionsschutzmaßnahmen in der zum Teil doch recht kurzen Frist umsetzen kann. Der Schutz des Lebens habe immer vorrang und deshalb sei es nicht verwerflich, so lange mit Gottesdiensten in Kirchen zu warten, bis man die Ansprüche erfüllen könne.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sollen ab dem zweiten Mai-Wochenende wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Darauf verständigten sich die Kirchen und die Landesregierung. Voraussetzung sei aber aufgrund der Corona-Pandemie, dass bis zu zwei Meter Abstand gehalten und nicht gesungen werde, teilten die evangelischen Landeskirchen am 29. April mit. Auch das gemeinsame Abendmahl ist noch nicht erlaubt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beabsichtige, sehr allgemeine Regelungen zu treffen, um möglichst wenig in das Selbstorganisationsrecht der Religionsgemeinschaften einzugreifen. "Eine Maskenpflicht in Kirchen werden wir wahrscheinlich nicht vorschreiben", so Kretschmann am 28. April. Diese sei sinnvoll, aber das müssten die Kirchen erst einmal selbst regeln. Die Landesregierung will den rechtlichen Rahmen für die Wiederzulassung von Gemeindegottesdiensten in den kommenden Tagen stecken, wie es weiter hieß. Daraus leiten die Kirchen dann Schutzvorgaben für ihre Ortsgemeinden ab. Die Gemeinden wiederum müssen Vorbereitungen in ihren Gottesdiensträumen treffen, um diese Vorgaben einzuhalten.

Festzulegen ist beispielsweise die Höchstzahl der Besucher. Der Sprecher der württembergischen Landeskirche, Oliver Hoesch, sagte, er gehe deshalb davon aus, dass vor dem 9. Mai keine Gottesdienste im Südwesten zu erwarten sind. Denn die Vorbereitung der Gottesdienste unter Beachtung von Abstandsregeln und Höchstzahlen an Gottesdienstbesuchern, Hygiene- und anderer Schutzmaßnahmen bezeichnete der württembergische Landesbischof Frank Ottfried July als "eine beachtliche Aufgabe für die Gemeinden vor Ort".

Erfreut zeigte sich  auch der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, über die Lockerung der Bestimmungen. "Grundlage aller unserer Überlegungen bleibt, dass wir als Kirche alles tun wollen, um Infektionen zu vermeiden", erklärte er.

Bayern

Gottesdienste dürfen in Bayern ab 4. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden. Das bayerische Kabinett beschloss am 28.April, Gottesdienste unter anderem mit einer maximalen Teilnehmerzahl wieder zuzulassen. So dürfen bei Gottesdiensten im Freien maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anwesend sein, die zueinander einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhateln müssen. In Gebäuden dürfen es maximal 80 Teilnehmende sein und es müssen mindestens zwei Meter Abstand zueinander eingehalten werden. Gottesdienste dürfen maximal 60 Minuten dauern. Die Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nur liturgisches Sprechen und Predigen darf ohne Maske stattfinden - dafür aber mit mindestens zehn Metern Abstand zum Publikum. Zudem müssen alle Kirchen und Glaubensgemeinschaften Infektionsschutz-Konzepte erstellen, was die bayerische evangelische Landeskirche bereits getan hat.

Für die Kirchengemeinden der evangelisch-reformierten Kirche finden Sie Informationen unter dem Bundesland Niedersachsen.

Berlin

In der Hauptstadt sind ab dem 4. Mai Gottesdienste wieder erlaubt. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schesische Oberlausitz hat dazu ein Hygienepapier erstellt. Darin heißt es, dass der Abstand zwischen den Teilnehmenden zwei Meter in jede Richtung nicht unterschreiten sollte. Die Markierungen dafür sind vor Beginn des Gottesdienstes anzubringen und die Einhaltung des Abstandes muss durch Kirchdienst und die eigens dafürbestimmten Personen gewährleistet werden. "Besonders beim Hinein- und Herausgehen sollte auf die geordnete Abstandswahrung geachtet werden. Hinweisschilder und Ansagen sind ratsam", heißt es auf der Seite der EKBO weiter.

Man empfehle das Tragen von Mundschutzmasken, mache es aber nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst. Vom Abendmahlen bittet man weiterhin abzusehen, es sei denn, es gäbe dringende seelsorgerische Argumente. Dann solle man auf einen Gemeinschaftskelch verzichten und das Abendmahl nur mit Handschuhen und Mundschutz austeilen.

Wenn zwischen Gottesdiensten weniger als 72 Stunden liegen, empfielt die EKBO auf den Einsatz von Gesangbüchern zu verzichten. Insgesamt sollen sich Gemeinden sehr genau überlegen, ob das Singen unbedingt notwendig ist, da es ein großes Infektionsrisiko darstellt. "Falls doch dringend Gemeindegesang gewünscht wird, kann dieser nur mit Mundschutz stattfinden", so die EKBO-Empfehlung. Besser sei es, den Kantor oder die Kantorin singen zu lassen. Auch auf Bläsermusik solle weiterhin verzichtet werden.

Die Kollekte sollen nicht wie sonst eingesammelt werden, in dem man Körbe durch die Bänke reicht. Stattdessen sollen Kollekte am Ausgang gesammelt werden.

Brandenburg

Am 24. April entschied das Kabinett in Brandenburg, dass auch dort ab dem 4. Mai wieder religiöse Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern möglich sein sollen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schesische Oberlausitz hat dazu ein Hygienepapier erstellt, deren nähere Bestimmungen auch unter den Bestimmungen des Bundeslandes Berlin nachzulesen sind.

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) angehören, können unter dem Bundesland Hamburg nachgelesen werden.

Bremen

Die Bremische Evangelische Kirche bereitet eine Handlungsempfehlung an ihre Gemeinden für einen Neustart der Gottesdienste nach der Zwangspause in der Corona-Krise vor. Grundlagen seien Eckpunkte der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie die am 6. Mai veröffentlichte Rechtsverordnung des Landes, sagte Kirchensprecherin Sabine Hatscher dem epd. Wo am Sonntag tatsächlich wieder ein öffentlicher Gottesdienst gehalten werde, liege in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden und sei teils noch unklar.

Bremen schreibt wie andere Länder auch Abstandsregelungen und ein Hygienekonzept für die Feiern vor. Kirchensprecherin Hatscher betonte: "Unser Motto in Corona-Zeiten lautet 'mit Abstand am nächsten' und so verantwortlich sollen auch die Gottesdienste gestaltet werden." Das Konzept der Kirche sehe unter anderem einen Mund-Nase-Schutz mit Masken vor. Die Zahl der Besucher richte sich nach der Größe des Kirchenraumes, dabei müsse ein Abstand von je 1,5 Metern eingehalten werden. Die Gottesdienste sollen kürzer als üblich sein. Auf gemeinsames Singen, Abendmahl oder Händeschütteln sollte verzichtet werden.

Hamburg

Die Stadt Hamburg erlaubt ab dem 6. Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste in Kirchen. Die Veranstalter müssten ein Konzept zum Infektionsschutz erstellen und einhalten, teilte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am 5. Mai mit.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat bereits am 1. Mai umfassende Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darüber hinaus gibt die Nordkirche auch Empfehlungen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern sowie zu Fragen des kirchlichen Lebens insgesamt und des Dienstes von Pastorinnen, Pastoren und Mitarbeitenden.

Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Kirchengemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Das gilt auch für die Festlegung und Umsetzung der jeweiligen kirchengemeindlichen Schutzkonzepte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten. "Ich bin froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden", so Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt in der Pressemitteilung der Nordkirche. Weiter führt sie aus, dass nun vor Ort abzuwägen sei, welcher Weg in den kommenden Wochen einzuschlagen sei. "Es wird Gemeinden geben, die sich für Gottesdienste unter den geltenden Schutz- und Hygienekonzepten entscheiden. Andere werden in letzter Zeit neu entwickelte und erprobte analoge und digitale Formen für Verkündigung und Gemeinschaft fortsetzen oder traditionelle und neue Formen kombinieren. Ich traue den Menschen in unserer Kirche zu, dass sie dazu auf dem Hintergrund ethischer und theologischer Abwägungen verantwortliche Entscheidungen treffen." 

Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen im Gottesdienst gehört ein Abstand von zwei Metern, der somit auch eine maximale Anzahl von Gottesdienstbesucherinnen und -besucher bedingt, der Verzicht auf das Singen, eine Verkürzung der Gottesdienste sowie eine Erfassung der Kontaktdaten, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können und weitere Anstrengungen. Außerdem sollen Menschen mit Krankheitssymptomen "auf geeignetem Wege" dazu aufgefordert werden, nicht am Gottesdienst teilzunehmen.

Hessen

Ab dem 1. Mai dürfen alle Religionsgemeinschaften in Hessen wieder zu Veranstaltungen mit Publikum einladen, wenn strenge Auflagen beim Sicherheitsabstand und bei der Hygiene eingehalten werden. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher werde nicht begrenzt, weil solche einheitlichen Vorgaben für kleinere und größere Kirchen nicht sinnvoll seien. Auch habe das Land keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im Gottesdienst verhängt.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sieht es derzeit aber so aus, als würden öffentliche Gottesdienste vermehrt erst ab dem 10. Mai wieder stattfinden. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung empfahl Gemeinden in Fragen der Gottesdienste, genau zu prüfen, ob und wie die erforderlichen Hygiene-Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden könnten. Sie sollten sich dazu genügend Vorbereitungszeit nehmen. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten liege bei den Kirchenvorständen der einzelnen Gemeinden.

Jung wies zugleich darauf hin, dass in der evangelischen Kirche die Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, nicht mit der Verpflichtung verbunden sei, dies auch zu tun zu müssen. "Gerade im Namen der Nächstenliebe ist es geboten, jetzt voneinander Abstand halten, um sich gegenseitig zu schützen", so Jung. Es könne auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern. "Die Gottesdienste, die jetzt gefeiert werden können, sind anders als die Gottesdienste, die wir kennen. Es kann etwa sinnvoll sein, die Gottesdienste zeitlich zu begrenzen – auch um vielleicht einen zweiten Gottesdienst für die anschließen zu können, die nicht mehr in die Kirche hinein durften."

Die EKHN hat am 29. April Grundsätze für ein Infektionsschutz-Konzept zugeschickt. Leitgedanke des mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmten Schutzkonzeptes sei, Abstand zu halten und in überschaubaren Gruppen zu feiern, teilte die EKHN mit: "Niemand soll sich infizieren." Gottesdienstbesucher sollen einen Mund-Nase-Schutz tragen und in der Kirche einen Mindestabstand von 1,5 Metern, besser zwei Metern zum Nachbarn einhalten. Gesangbücher dürfen nicht ausgeteilt werden, Texte sollen als Blätter verteilt oder an die Wand projiziert werden. Die Gemeinde soll auf den gewohnten Gesang verzichten, auch Chöre und Bläser sollen nicht mehr auftreten.

Von der Feier des Abendmahls rät die EKHN bis auf weiteres ab. Die Gemeinde soll überhaupt Berührungen vermeiden, also auf Begrüßungen und den Friedensgruß per Handschlag verzichten und keinen Segen per Handauflegung spenden. Nach dem Gottesdienst müssen die Oberflächen desinfiziert werden. Kirchenvorsteher sollen die Besucher registrieren, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können. Der Kirchenvorstand muss das Schutzkonzept vor Ort dokumentieren und einen Verantwortlichen für die Einhaltung benennen.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck teilte am 28. April mit, ihre Gemeinden prüften derzeit, wie sie die Feier von Gottesdiensten in ihren Kirchenräumen ermöglichen könnten. In einer "Rundverfügung" habe sie den Kirchenvorständen Kritierien an die Hand gegeben, mit denen sie sich auf eine Wiederaufnahme der Gottesdienste in Kirchen und im Freien vorbereiten könnten. Wie Jung wies auch der kurhessische Prälat Bernd Böttner darauf hin, es gebe zwar die "Möglichkeit, aber keine Verpflichtung" zu Gottesdiensten.

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der Evangelischen Kirche im Rheinland angehören, können unter dem Bundesland Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab Montag (4. Mai) unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden. Das habe die Landesregierung am 28. April beschlossen, teilte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) in Schwerin mit. Hoffmeister ist bei der Landesregierung auch für Kirchen- und Religionsangelegenheiten zuständig.

Um die Corona-Infektionsgefahr einzudämmen, ist eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche erlaubt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gläubigen müsse eingehalten werden, erklärte Hoffmeister. Für jede Zusammenkunft in den Gotteshäusern müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Masken zu tragen, werde dringend empfohlen.

Die konkreten, teils strengeren Regelungen der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) können unter dem Bundesland Hamburg nachgelesen werden.

Niedersachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat derweil am 29. April ein pauschales Verbot von Gottesdiensten wegen der Corona-Pandemie in Niedersachsen gekippt. Auf Antrag müssten im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, erklärten die Richter.

Am Nachmittag des 30. Aprils hat die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (evangelisch-lutherische Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche) erste Informationen zur Wiederaufnahme religiöser Handlungen ab dem 7. Mai kommuniziert. Im Austausch mit dem Ministerpräsidenten Stephan Weil habe man sich darauf geeinigt, die Anzahl der zugelassenen Personen in Gottesdiensten gemessen an der Größe des Raumes zu begrenzen, so dass jeder Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ein Mindestabstand von mindestens anderthalb Metern sei einzuhalten. Des Weiteren werden das Tragen eines Mundschutzes und der Verzicht aufs gemeinsame Singen empfohlen. "Die Gemeinden werden gebeten, eine regelmäßige Reinigung von Türklinken, Geländern etc. vorzunehmen", heißt es weiter.

Die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover hat am 4. Mai konkrete Handlungsempfehlungen verschickt und sie informiert aktuell auf ihrer Homepage zum Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben. In ihrem Schreiben empfiehlt die hannoversche Landeskirche unter anderem, mit der Einladung zum Gottesdienst bereits darauf hinzuweisen, dass Personen mit Krankheitssymptomen keinen Zutritt zum Gottesdienst haben. Außerdem liefern sie Kirchengemeinden eine Checkliste und Musterpläne für die Bestuhlung und Vorbereitung des Kirchenraums anhand der vorgegebenen Abstandsregelungen.

Explizit wird in der Handreichung darauf hingewiesen, dass zum einen der weitere Verzicht auf Präsenzgottesdienste möglich ist, sollte der Aufwand für einige Kirchengemeinden zu hoch oder die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze in einigen Kirchen oder Kapellen zu gering sein. Man könne auch guten Gewissens weiterhin die digitalen Angebote nutzen oder auf andere Gottesdienste in der Region verweisen. Zum anderen sei es nicht nur zu besonderen Anlässen wie Himmelfahrt oder Pfingsten möglich, einen Freiluftgottesdienst zu feiern - in Absprache mit den zuständigen Ordnungsbehörden vor Ort.

Außerdem bittet die Landeskirche, dass Kirchengemeinden die getroffenen Entscheidungen und die daraus folgenden und umgesetzten Maßnahmen schriftlich mit Datum, Uhrzeit, Art und Umfang sowie eventuell sogar Foto dokumentieren.

Auch die braunschweigische Landeskirche hat ihren Gemeinden am 5. Mai Empfehlungen für die Gottesdienst-Gestaltung unter den gelockerten Coronavirus-Bedingungen mitgeteilt. Damit seien unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsgeboten auch Amtshandlungen wie Trauungen, Taufen und Trauergottesdienste in den Kirchen wieder möglich, teilte Kirchensprecher Michael Strauß mit.

Das Schutzkonzept sieht für jeden Kirchenbesucher eine Fläche von zehn Quadratmetern vor. Insgesamt bestehe somit keine absolute Obergrenze für die Zahl von Gottesdienstbesuchern, hieß es. Beim Betreten und Verlassen der Kirchengebäude müsse ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden. An den Ein- und Ausgängen solle zudem ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Die Landeskirche empfiehlt Besuchern das Tragen von Mund-Nase-Schutz. Dafür stünden in den Kirchen auch Einmalmasken zur Verfügung. Außer für liturgisch Handelnde sei der Schutz für Mitarbeitenden verpflichtend.

Auf gemeinsamen Gesang durch die Gemeinde oder durch Chöre sei zu verzichten, hieß es weiter. Ausgenommen davon sei liturgischer und Sologesang. Laut Schutzkonzept sollen statt Gesangbüchern Liederzetteln zum Einsatz kommen, die später kontaktlos am Ausgang entsorgt werden. Auf die Feier des Abendmahls sollen die Gemeinden nach Möglichkeit verzichten oder nur die Austeilung in Gestalt der Hostie vornehmen.

Der Krisenstab der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wird Anfang dieser Woche abschließend über Einzelheiten wie die zahlenmäßige Begrenzung des Zugangs zu den Gottesdiensten, die Abstandsregelungen, die Frage des gemeinschaftlichen Gesangs der Gläubigen sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beraten. Hierzu soll abgewartet werden, bis die entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus überarbeitet worden ist.

Die Evangelisch-reformierte Kirche rät zu einem umsichtigen Umgang in der Frage, ob und wann in den Kirchen wieder Gottesdienste stattfinden können. Kirchenpräsident Martin Heimbucher schreibt in einem Brief an alle evangelisch-reformierten Kirchengemeinden: "Bei den Überlegungen zur weiteren Entfaltung des gottesdienstlichen Lebens bei erweiterten Spielräumen soll in jedem Fall Umsicht vor Eile gehen." Er empfiehlt, nicht vor dem 17. Mai zu Gottesdiensten in die Kirchen einzuladen und niemand solle sich von den Meldungen aus anderen Bundesländern und anderen Landeskirchen unter Druck setzen lassen und sich auch nicht selbst unter Druck setzen. Schon zuvor hatte Heimbucher empfohlen, die vielfältigen neu entwickelten digitalen Projekte weiterzuführen. Er beteuerte, die Landeskirche werde ihr Angebot eines YouTube-Gottesdienstes für jeden Sonntag solange fortführen, wie Gottesdienste nur unter deutlichen Einschränkungen möglich seien.

Die Handreichung der Evangelisch-reformierten Kirche plädiert für eine "umsichtige stufenweise Neuentfaltung des gottesdienstlichen Lebens in all seiner Vielfalt" und ermuntert ab sofort zu verkürzten Sonn- und Feiertagsgottesdiensten, zu kleinen werktäglichen Andachten und zu Tauf- und Trauergottesdiensten - allerdings mit eingeschränkter Teilnehmerzahl und unter Wahrung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

Formate, die in ihrer traditionellen Form die Einhaltung von Sicherheitsregeln erschweren - darunter Abendmalsfeiern, Konfirmationen und Gemeindefeste - hält die Evangelisch-reformierte Kirche nach derzeitiger Einschätzung erst für 2021 für realistisch. Weihnachtsgottesdienste und Adventskonzerte könnten laut Handreichung hingegen schon in diesem Jahr wieder möglich sein.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollen ab dem 1. Mai "Versammlungen zur Religionsausübung" unter Erfüllung von Schutzkonzepten wieder möglich sein. Das hatte die Landesregierung am 23. April erklärt.

Dass bereits am 3. Mai wieder flächendeckend in allen Gemeinden der westfälischen Landeskirche öffentliche Gottesdienste stattfinden werden, bezweifelt Präses Annette Kurschus. "Der 3. Mai ist für uns der Termin, ab dem es möglich ist, aber kein Zwangsdatum, an dem alle ohne Ausnahme wieder Gottesdienst feiern werden", sagte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen dem Radiosender WDR 5. Sie erwartet eine schrittweise Rückkehr zu öffentlichen Gottesdiensten in NRW, weil gar nicht alle Kirchengemeinden sofort die Schutzmaßnahmen umsetzen könnten. Neben einigen Gemeinden im Kirchenkreis Iserlohn haben auch Kirchengemeinden in Siegen und Burbach öffentliche Feiern unter Schutzvorkehrungen angekündigt. Viele Gemeinden erklärten, frühestens am 10. Mai zu starten.

In der EKvW gibt es das Papier "Gottesdienste nach dem Lockdown", das zum einen die wesentlichen Voraussetzungen beschreibt und zum anderen Anregungen für die Gestaltung der Gottesdienste gibt. Für ihre Kirchengemeinden hat die EKvW auch ein Materialpaket zusammengestellt, in dem unter anderem ein Muster-Schutzkonzept sowie Schilder, Muster-Medieninfo und Checkliste enthalten sind.

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, dringt auf eine behutsame Öffnung der Kirchen. Der Gesundheitsschutz der Besucher und Mitwirkenden habe Priorität, erklärte der leitende Theologe der zweitgrößten evangelischen Landeskirche am 30. April. In der Kirche werde es auf längere Zeit keinen normalen Gemeindealltag geben. "So, wie wir sie kannten, werden unsere Gottesdienste bis auf weiteres nicht sein", betonte Rekowski.

Von den 668 rheinischen Gemeinden würden zunächst vermutlich nur einige am 3. Mai Präsenzgottesdienste anbieten, hieß es. In Köln lade die Antoniterkirche aufgrund der Schutzvorschriften am Sonntag maximal 40 statt wie normalerweise bis zu 150 Gäste ein. Zu den drei angebotenen Sonntagsgottesdiensten in Köln müssen sich die Menschen zudem anmelden. In anderen Gemeinden liefen die Planungen für reguläre Gottesdienste eher auf Pfingsten hin, wofür sich etwa auch der Pfarrkonvent im Kirchenkreis Duisburg ausgesprochen habe, erklärte das Landeskirchenamt.

Natürlich hat sich die EKIR aber trotzdem über ein Schutzkonzept verständigt, das sie am 29. April um 18 Uhr auf ihrer Internetseite veröffentlich haben. Darin gehen sie auf der EKD-Eckpunktepapier ein und spezifizieren es für ihre Kirchengemeinden. Sie bieten sie ihren Gemeinden unter termine.ekir.de ein Online-Anmelde- und Rückmeldetool zur Verfügung, womit eine Rückverfolgung von Gottesdienstbesucherinnnen und -besuchern im Falle einer Infektion möglich wäre. Wer Hilfe bei der Benutzung des Tools braucht, findet sie hier.

Die Ausarbeitungen der EKIR gehen über bloße Handlungsanweisungen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen hinaus. So klären sie ebenfalls über Verantwortung und Haftung bei der Veranstaltung von Gottesdiensten auf und geben Gemeinden Impulse an die Hand, wie diese neue "liturgische Normalität" gestaltet werden kann - besonders im Kirchenmusikalischen Bereich..

Die Lippische Landeskirche hat ihren Gemeinden ein Schutzkonzept zur Verfügung gestellt, das sie auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengestellt hat. Danach müssen Abstände zwischen den Besuchern eingehalten werden und Desinfektionsmittel bereitstehen. Des Weiteren soll in den Gottesdiensten weder von den Gemeindemitgliedern noch von Chören gesungen werden. "Nicht gemeinsam singen zu können, trifft unsere Gottesdienste im Kern", sagte der Landessuperintendent Dietmar Arends gegenüber dem epd. Auch Abendmahlsfeiern sollen unterbleiben.

Für die individuelle Ausgestaltung der Regeln vor Ort sollen sich die Kirchengemeinden auf Wunsch der Landeskirche ausreichend Zeit nehmen. Denn die Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden sind auch für die Einhaltung der Schutzkonzepte verantwortlich. In der Lippischen Landeskirche sind bereits mehr als zehn Gottesdienste für 3. Mai angekündigt.

Rheinland-Pfalz

Religiöse Versammlungen sollen maximal eine Stunde lang dauern, alle Besucher müssen zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen Alltagsmasken tragen. Außerdem sollen bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern und zehn Quadratmeter Gottesdienstfläche pro Teilnehmer garantiert sein. Unter diesen Voraussetzungen sollen nun Schutzkonzepte erstellt werden. Darin soll auch der Umgang mit religiösen Ritualen festgelegt werden.

Die Pfarrämter und Mitglieder der Presbyterien in Rheinland-Pfalz, die zur Evangelischen Kirche der Pfalz gehören, haben am 28. April vom Landeskirchenrat beschlossene Richtlinien übersandt bekommen. Über die Öffnung der Gottesdiensträume und die Termine der Wiederaufnahme der Gottesdienste entschieden die Presbyterien, machte Kirchenpräsident Christian Schad in einem beigefügten Brief an die Pfarrämter und Presbyterien deutlich.

Die Richtlinien sollten dazu dienen, die Wiederöffnung der Kirchen für Gottesdienste mit Blick auf den Gesundheitsschutz verantwortlich vorzubereiten, machte der Kirchenpräsident deutlich. Schad bat dringend darum, die Regeln strikt umzusetzen, um besonders ältere und kranke Gläubige vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen: "Das ist nicht Kleinglaube, sondern ein Gebot der Nächstenliebe."

Oberste Priorität hat demnach der Gesundheitsschutz. Für Gottesdienst- oder Andachtsteilnehmer, die keinen Mund-Nasenschutz (Alltagsmasken) hätten, müsse eine kleine Anzahl vorgehalten werden. Ein Einlass ohne Maske sei nicht gestattet. Gesangbücher dürften im Gottesdienstraum zudem nicht ausliegen: Lieder müssen mittels Beamer projiziert oder auf Liedblätter gedruckt werden.

Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, seien von den Gottesdienstbesuchern Name und Adresse oder Telefonnummer zu erfassen. Die Daten würden in den Pfarrämtern 21 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet. Um Infektionen zu vermeiden, sei von allen Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Desinfektionsmittel müssten zur Verfügung stehen.

Die neuen Richtlinien regeln auch den Ablauf der Gottesdienste neu: Vertreter der Gemeinde seien für einen geordneten Einlass und die Kontrolle einer maximalen Besucherzahl verantwortlich. Für Liturgen und Prediger gelte keine Maskenpflicht. Gottesdienste und Andachten seien bis auf weiteres Predigtgottesdienste ohne Abendmahl und sollten nicht länger als eine Stunde dauern. Bei großer Nachfrage solle ein zweiter Gottesdienst angeboten werden.

Gottesdienste im Freien könnten nur stattfinden, wenn die Versammlungsbeschränkungen der Länder oder kommunale Verordnungen dies zuließen. Kindergottesdienste gebe es bis auf weiteres nicht.

Details zu Bestimmungen für Kirchengemeinden in Rheinland-Pfalz, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gehören, finden sie unter den Ausführungen des Bundeslandes Hessen.

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der Evangelischen Kirche im Rheinland angehören, können unter dem Bundesland Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden.

Saarland

Ab dem 4. Mai sollen im Saarland unter bestimmten Voraussetzungen Gottesdienste wieder möglich sein.

Die Pfarrämter und Mitglieder der Presbyterien im Saarland, die zur Evangelischen Kirche der Pfalz gehören, finden Details zu den für sie geltenden Vorschriften unter dem Bundesland Rheinland-Pfalz aufgezählt.

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der Evangelischen Kirche im Rheinland angehören, können unter dem Bundesland Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden.

Sachsen

Sachsen erlaubte als erstes Bundesland in der Corona-Krise wieder öffentliche Gottesdienstfeiern mit bis zu 15 Teilnehmenden. Seit dem 4. Mai und bis zum 20. Mai gilt nun in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen das Hygiene-Schutzkonzept II.

Von den Gottesdienstbesuchern werde das Abstandhalten von mindestens eineinhalb Metern sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erwartet. Kirchgemeinden könnten an einem Tag mehrere Gottesdienste hintereinander anbieten oder parallel in verschiedenen Räumen. Als zeitlicher Umfang werden 45 Minuten für Gottesdienste in Gebäuden und maximal 60 Minuten für Freiluftgottesdienste vorgeschlagen. Der Besucherverkehr soll mit einem Anmeldesystem beziehungsweise Sitzplatzreservierungen geregelt werden. Jeweils zur Wochenmitte werde geklärt, mit wie vielen Gottesdienstbesuchern zu rechnen sei. "Die unbedingte Beschränkung der Teilnahmezahl soll behutsam und taktvoll durchgesetzt werden", heißt es in der Vorlage. Zeitliche Alternativen seien aufzuzeigen. Menschen mit Corona-typischen Krankheitssymptomen können dagegen nicht teilnehmen.

Die gebotenen Möglichkeiten setzten auf die Eigenverantwortung der Kirchgemeinden, jedes Ansteckungsrisiko sei strikt zu vermeiden, hieß es. Daher sei es erforderlich, hygienische Vorsichtsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Für die Vorbereitung und Realisierung der Versammlungen wird den Kirchgemeinden eine Checkliste an die Hand gegeben.

Zu den Rahmenbedingungen gehörten auch das Anbringen von Hinweisschildern mit den Pandemie-Maßnahmen, getrennte Zu- und Ausgänge, das Desinfizieren und Reinigen von Kontaktflächen sowie die Verteilung von Liedblättern statt Gesangbüchern. Gottesdienste für Kinder ohne Teilnahme ihrer Sorgeberechtigten könnten weiterhin nicht angeboten werden.

Kirchengemeinden im Bundesland Sachsen, die zur Evangelischen Kirche im Mitteldeutschland gehören, müssen sich an die Teilnehmendenbegrenzung sowie die vom Landeskirchenamt erlassenen Regelungen halten (Details siehe Sachsen-Anhalt).

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schesische Oberlausitz hat dazu ein Hygienepapier erstellt, deren nähere Bestimmungen auch unter den Bestimmungen des Bundeslandes Berlin nachzulesen sind.

Sachsen-Anhalt

Ab Anfang Mai will die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Gottesdienste unter Auflagen wieder zulassen. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verbindliche Vorgaben für die Kirchengemeinden erlassen. Laut Rundverfügung sollen für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen kurze Formate genutzt werden, die nicht länger als 30 Minuten dauern, wie die EKM am 28. April in Erfurt mitteilte. Der Einlass soll durch Ordnerinnen und Ordner geregelt werden. Die Höchstgrenzen für die Teilnehmerzahlen sind je nach Vorgaben der Bundesländer einzuhalten.

Um Kontakte im Fall einer Erkrankung nachvollziehen zu können, sollen Teilnehmerlisten geführt werden. Sitzplätze müssten so markiert werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt wird. Familien könnten selbstverständlich zusammensitzen, hieß es. Zudem gibt es eine Maskenpflicht während des Gottesdienstes. Auf gemeinsames Singen, Musik von Blasinstrumenten sowie das Abendmahl soll verzichtet werden.

Gerade im Frühjahr und Sommer seien Open-Air-Gottesdienste eine gute Alternative, empfiehlt das Landeskirchenamt. Auch hier seien aber Größenvorgaben, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Wo möglich, sollten Übertragung und Aufzeichnung von Gottesdiensten beibehalten werden

In Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts werden voraussichtlich vor dem 10. Mai keine Gottesdienste stattfinden.

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der braunschweigischen Landeskirche angehören, können unter dem Bundesland Niedersachsen nachgelesen werden.

Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein können aller Voraussicht nach vom 4. Mai an unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden. Alle Beteiligten hätten ein großes Interesse daran, so bald wie möglich den Zugang zu Gottesdiensten und Seelsorge wieder zu ermöglichen, sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) am 28. April nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Religionsgemeinschaften.

Die konkreten Regelungen der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) können unter dem Bundesland Hamburg nachgelesen werden.

Thüringen

Bereits seit dem 23. April dürfen Religionsgemeinschaften in Thüringen wieder mit bis zu 30 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden unter freiem Himmel öffentliche Gottesdienste feiern.

In den Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland auf dem Gebiet des Bundeslandes Thüringen müssen außerdem noch die vom Landeskirchenamt erlassenen Regelungen erfüllt werden (Details siehe Sachsen-Anhalt).

Informationen über die Vorschriften für Gemeinden, die der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck angehören, können unter dem Bundesland Hessen nachgelesen werden.

Dieser Artikel erschien erstmals am 30. April 2020. Er wurde aktualisiert.