Das bayerische Kabinett beschloss am Dienstag, Gottesdienste unter anderem mit einer maximalen Teilnehmerzahl wieder zuzulassen. Viele Gläubige hätten ihre gewohnten Gottesdienste in den Kirchen schmerzlich vermisst, sagte der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm der "Passauer Neuen Presse".
Zu den Eckpunkten des vorgelegten Hygienekonzeptes, das inzwischen auch vom Robert-Koch-Institut (RKI) geprüft worden sei, gehöre etwa die Regelung von Mindestabständen, der Umgang mit Gesang und das Vorgehen beim Abendmahl, sagte der Landesbischof. Die eigentlichen Regelungen würden dann jeweils auf Länderebene getroffen. Klar sei, dass "der Schutz der Gesundheit und des Lebens" für die Kirchen stets Vorrang habe. Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken stehe "im Vordergrund" bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste.
Maximal 50 Teilnehmer
Wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erläuterte, sollen bei Gottesdiensten im Freien maximal 50 Teilnehmer erlaubt sein, die zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. In Gebäuden dürfen es so viele Teilnehmer sein, wie es Plätze gibt, die mindestens zwei Meter Abstand zueinander haben. Gottesdienste dürfen maximal 60 Minuten dauern. Die Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nur liturgisches Sprechen und Predigen darf ohne Maske stattfinden. Zudem müssen alle Kirchen und Glaubensgemeinschaften Infektionsschutz-Konzepte erstellen, was die bayerische evangelische Landeskirche bereits getan hat.
Bedford-Strohm mahnte auch Verbesserungen für die Situation der alten Menschen in den mehr oder weniger isolierten Seniorenheimen an. Es sei schlimm, dass diese keinen Besuch empfangen könnten. Die Intention, durch die Isolation weitere Infektionen mit dem Coronavirus und gehäufte Todesfälle dadurch zu vermeiden, sei nachvollziehbar. Die Möglichkeit zur Seelsorge und soziale Kontakte gerade auch am Lebensende seien unverzichtbar, betonte er. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Dienstag, in Altenheimen sollten künftig wieder Besuche ermöglicht werden - "nicht nur zur Sterbebegleitung, sondern auch zur Lebensbegleitung".
Bedford-Strohm betonte, dass "der Schutz der Gesundheit und des Lebens" für die Kirchen stets Vorrang habe. Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken stehe im Vordergrund bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste.