Berlin (epd). Das Land Berlin hebt den gesetzlichen Mindestlohn deutlich auf 12,50 Euro je Stunde an. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete dazu am Donnerstag mit den Stimmen der drei Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke eine entsprechende Änderung des Landesmindestlohngesetzes. Bisher betrug der Mindestlohn in Berlin seit dem 1. August 2017 exakt neun Euro brutto je Zeitstunde. Dieser Betrag lag mittlerweile unter der Höhe des bundesweit geltenden Mindestlohns von 9,35 Euro seit 1. Januar 2020.
In der Gesetzesbegründung heißt es unter anderem, immer mehr Berlinerinnen und Berlinern gehe es aufgrund der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung finanziell besser. "Von dieser zusätzlichen positiven wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der wachsenden Stadt Berlin sollen auch die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Einkommen profitieren", heißt es dort.
Die Höhe des Mindestlohns lehnt sich künftig an die geltende unterste Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an. Tätigkeiten außerhalb des Landesdienstes sollen künftig nicht geringer vergütet werden, als wenn diese durch die Landesverwaltung selbst erbracht würden. Das Landesmindestlohngesetz soll künftig in der Landesverwaltung, bei Beteiligungsunternehmen, im sogenannten Zuwendungsbereich und bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht angewendet werden.
Im August 2019 betrug den Angaben zufolge die Anzahl in Berlin sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1.541.500 und befand sich damit auf dem bisher höchsten Niveau der zurückliegenden Jahre.