Berlin (epd). Einen Tag vor der wöchentlichen Sitzung hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin im Umlaufverfahren das "Arbeit-von-morgen-Gesetz" auf den Weg gebracht. Es enthält vereinfachte Regelungen zum Kurzarbeitergeld, damit die Regierung Unternehmen unterstützen kann, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die Regelungen sollen in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, es sei wichtig für die Unternehmen, ihre Beschäftigten auch in Zeiten von Auftragsrückgängen halten zu können. Die Bundesregierung stehe dabei an ihrer Seite.
Der Gesetzentwurf beschäftigt sich eigentlich mit der Zukunft von Arbeitnehmern, die durch die Digitalisierung ihre Stelle verlieren könnten oder sich weiterbilden lassen müssen, um mit veränderten Anforderungen zurechtzukommen. Dafür wird die Förderung von Weiterbildungen verbessert und die Beantragung vereinfacht. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung, wie ihn die SPD fordert, ist nicht vorgesehen. Der Entwurf sieht aber einen Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses vor, weil ungelernte Kräfte am ehesten ihren Job verlieren und laut Bundesarbeitsministerium sechsmal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Fachkräfte.