Brüssel, Straßburg (epd). In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Abschiebungen zweier Afrikaner an der spanischen Grenze als rechtmäßig beurteilt. Spanien habe bei den Rückführungen an der Grenze zwischen Marokko und seiner Exklave Melilla im August 2014 das Verbot der Kollektivausweisung und das Gebot von Rechtsmitteln nicht verletzt, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Er revidierte damit das Urteil der Vorinstanz. (AZ: 8675/15 und 8697/15)
An der Grenze zwischen dem afrikanischen Land und Melilla spielen sich nach Berichten von Medien und Menschenrechtlern seit Jahren ähnliche Szenen ab. Migranten und Flüchtlinge versuchen die hintereinander gestaffelten hohen Zäune zu erklimmen. Sie werden von Grenzern heruntergeholt oder kommen nach stundenlangem Ausharren selbst hinunter. Dann soll es zu direkten Rückschiebungen kommen - ohne Registrierung und ohne Gelegenheit für die Menschen, ein Verfahren zu beantragen.
In einem solchen Fall hatten sich ein Mann aus Mali und ein Mann aus der Elfenbeinküste vor dem EGMR gewehrt. Mithilfe des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) reichten sie Klage ein. 2017 entschied eine Kammer, dass die beiden Männer Opfer einer unrechtmäßigen Kollektivausweisung geworden seien. Spanien legte Berufung ein. Das jetzt getroffene Urteil der Großen Kammer des EGMR ist endgültig.
Die Richter argumentierten, dass die Betroffenen sich "selbst in eine unrechtmäßige Situation" gebracht hätten, als sie in einer großen Gruppe und Gewalt anwendend über die Sperren zu kommen versucht hätten, wie der EGMR mitteilte. Sie hätten die legalen Wege, um spanisches Territorium zu erreichen, nicht genutzt. Die Tatsache, dass sie daraufhin keine individuellen Verfahren erhielten und keine Rechtsmittel einlegen konnten, seien Folgen des illegalen Eindringens.